Einige Gesetze zum Thema Erneuerbare Energie
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) soll den Ausbau von Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Quellen fördern.
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG
Am 1. Januar 2009 ist das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich) in Kraft getreten. Es schreibt vor, dass Eigentümer künftiger Gebäude einen Teil ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken müssen. Das gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude, deren Bauantrag bzw. -anzeige nach dem 1. Januar 2009 eingereicht wurde.
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Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz)
Am 6. Juni 2008 wurde im Deutschen Bundestag die Novellierung des KWK-Gesetzes beschlossen. Die KWKG-Novelle (KWKG 2009) trat am 1. Januar 2009 in Kraft und weist erhebliche Veränderungen in Bezug auf das bisherige KWK-Gesetz (KWKG 2002) auf. Zweck des Gesetzes (Neufassung ab 1. Januar 2009) ist es, einen Beitrag zur Erhöhung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in der Bundesrepublik Deutschland auf 25 Prozent zu leisten. (Förderung der Modernisierung und des Neubaus entsprechender Anlagen, Unterstützung der Markteinführung der Brennstoffzelle sowie Förderung des Neu- und Ausbaus von Wärmenetzen, in die Wärme aus KWK-Anlagen eingespeist wird, im Interesse der Energieeinsparung, des Umweltschutzes und der Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung). Kraft-Wärme-Kopplung ist die gleichzeitige Gewinnung von Strom (aus mechanischer Energie) und nutzbarer Wärme für Heizzwecke (Fernwärme) oder Produktionsprozesse (Prozesswärme) aus entsprechenden Anlagen.