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Bad Grönenbach | Marktplatz

Kur- und Gästeinformation Bad Grönenbach
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Telefon: 08334-60531
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Amtliche Bekanntmachungen & Planauslegung

Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan "Westlich der Herbisrieder Straße"

Flächennutzungsplanänderung

Der Marktgemeinderat von Bad Grönenbach hat am 26.10.2021 beschlossen, den Flächennutzungsplan am südwestlichen Ortsrand von Bad Grönenbach im Bereich des im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplanes „Westlich der Herbisrieder Straße“ zu ändern. Am 30.01.2024 hat der Marktgemeinderat einem Entwurf dieser Flächennutzungs­planänderung (Stand der Planunterlagen: 30.01.2024) der Landschafts­architekten Welsch + Egger aus Freising zugestimmt.

Die Planunterlagen dieses Entwurfes der Flächennutzungsplanänderung im Bereich des im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplanes „Westlich der Herbisrieder Straße“ bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht (Stand der Planunterlagen: 30.01.2024) werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

vom 20.02.2024 bis 23.03.2024

auf der gemeindlichen Homepage veröffentlicht.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt(at)bad-groenenbach.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Bad Grönenbach im Rathaus Bad Grönenbach (Marktplatz 1, 87730 Bad Grönenbach) im Vorzimmer (OG 1, Zimmer 12) zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Bebauungsplan "Westlich der Herbisrieder Straße"

Der Marktgemeinderat von Bad Grönenbach hat am 26.10.2021 beschlossen, im Bereich der Grundstücke Fl. Nr. 369 und 376 Gemarkung Bad Grönenbach den Bebauungsplan „Westlich der Herbisrieder Straße“ aufzustellen. Am 30.01.2024 hat der Marktgemeinderat einem Entwurf des Bebauungsplanes „Westlich der Herbisrieder Straße“ (Stand der Planunterlagen: 30.01.2024) der Landschaftsarchitekten Welsch + Egger aus Freising gebilligt.

Die Planunterlagen dieses Entwurfes des Bebauungsplanes „Westlich der Herbisrieder Straße“ bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht (Stand der Planunterlagen: 30.01.2024) werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

vom 20.02.2024 bis 23.03.2024

auf der gemeindlichen Homepage veröffentlicht.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt(at)bad-groenenbach.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Bad Grönenbach im Rathaus Bad Grönenbach (Marktplatz 1, 87730 Bad Grönenbach) im Vorzimmer (OG 1, Zimmer 12) zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan

Mit Bescheid vom 05.11.2019 hat das Landratsamt Unterallgäu die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Marktgemeinde Bad Grönenbach in der Fassung vom 23.10.2018 genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wurde am 21.11.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Neuaufstellung rechtswirksam.

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist eine grafische Plandarstellung des gesamten Gemeindegebietes, in dem die bestehenden und für die Zukunft erwünschten Bodennutzungen dargestellt sind.  Er regelt die städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde für einen Zeitraum von ca. 15 - 20 Jahren. Die Darstellung beschränkt sich dabei bewusst auf die Grundzüge der Bodennutzungen. Die Aussagen des Flächennutzungsplanes müssen durch nachfolgend aufzustellende Bebauungspläne konkretisiert werden. Der Landschaftsplan stellt den Beitrag von Naturschutz und Landschaftspflege zur Flächennutzungsplanung dar. Er ist ein Fachgutachten, das aufgrund der differenzierten Bestandsaufnahme Vorschläge für die örtlich erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege macht. Die Zielsetzung der Landschaftsplanung ist dabei auf die nachhaltige Sicherung der natürlichen Ressourcen (Wasser, Luft und Klima, Boden, Tiere und Pflanzen, Landschaft, Mensch, Kultur- und Sachgüter) und der Biodiversität sowie deren Vernetzung gerichtet.