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Bad Grönenbach | Marktplatz

Kur- und Gästeinformation Bad Grönenbach
Haus des Gastes
Telefon: 08334-60531
gaesteinfo(at)bad-groenenbach.de

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Amtliche Bekanntmachungen & Planauslegung

4. Änderung Flächennutzungsplan für den Bereich "Nahversorgungszentrum Bad Grönenbach"

Der Marktgemeinderat von Bad Grönenbach hat am 23.05.2023 beschlossen, den Flächennutzungsplan am östlichen Ortsrand von Bad Grönenbach südlich der Kreisstraße MN 19 zu ändern. Ziel ist die langfristige Sicherung der örtlichen Nahversorgung. Konkret ist die Ansiedlung von einem Vollsortimenter, einem Lebensmitteldiscounter und einem Drogeriemarkt geplant. Demgemäß wird statt "Fläche für die Landwirtschaft" eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung "Einzelhandel" dargestellt. Diese Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Grundlage für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Nahversorgungszentrum Bad Grönenbach". Flächennutzungsplanänderung und vorhabenbezogener Bebauungsplan werden im Parallelverfahren aufgestellt.
Am 10.12.2024 hat der Marktgemeinderat einem Vorentwurf des 4. Flächennutzungsplanänderung (Stand der Planunterlagen: 10.12.2024) zugestimmt.

Bebauungsplan für den Bereich "Nahversorgungszentrum Bad Grönenbach"

Der Marktgemeinderat von Bad Grönenbach hat am 23.05.2023 beschlossen, am östlichen Ortsrand von Bad Grönenbach südlich der Kreisstraße MN 19 einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Ziel ist die langfristige Sicherung der örtlichen Nahversorgung. Konkret ist die Ansiedlung von einem Vollsortimenter, einem Lebensmitteldiscounter und einem Drogeriemarkt geplant. Demgemäß wird ein Sonstiges Sondergebiet mit Zweckbestimmung "Einzelhandel" festgesetzt. Flächennutzungsplanänderung und vorhabenbezogener Bebauungsplan werden im Parallelverfahren aufgestellt. Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Fl.Nr. 715/22 vollständig, sowie Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 713/3, 715, 715/2, 715/9, 715/12, 715/23, 717, 717/4, 717/5, 718 und 174/35 der Gemarkung Bad Grönenbach.
Am 10.12.2024 hat der Marktgemeinderat einem Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Nahversorgungszentrum Bad Grönenbach (Stand der Planunterlagen: 10.12.2024) zugestimmt.

3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Westlich der Herbisrieder Straße“

Mit Bescheid vom 17.10.2024 (AZ: 34.1.1-6100) hat das Landratsamt Unterallgäu diese Flächennutzungs­planänderung gemäß § 6 Abs.1 BauGB genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich am 30.10.2024 bekannt gemacht. Die 3. Änderung des Flächennutzungs­planes wird mit dieser Bekanntmachung rechtswirksam.

Bekanntmachung Bebauungsplan „Westlich der Herbisrieder Straße“

Der Marktgemeinderat von Bad Grönenbach hat den Bebauungsplan „Westlich der Herbisrieder Straße““ in der Fassung vom 30.04.2024 am 30.04.2024 als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich am 31.10.2024 bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan

Mit Bescheid vom 05.11.2019 hat das Landratsamt Unterallgäu die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Marktgemeinde Bad Grönenbach in der Fassung vom 23.10.2018 genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wurde am 21.11.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Neuaufstellung rechtswirksam.

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist eine grafische Plandarstellung des gesamten Gemeindegebietes, in dem die bestehenden und für die Zukunft erwünschten Bodennutzungen dargestellt sind.  Er regelt die städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde für einen Zeitraum von ca. 15 - 20 Jahren. Die Darstellung beschränkt sich dabei bewusst auf die Grundzüge der Bodennutzungen. Die Aussagen des Flächennutzungsplanes müssen durch nachfolgend aufzustellende Bebauungspläne konkretisiert werden. Der Landschaftsplan stellt den Beitrag von Naturschutz und Landschaftspflege zur Flächennutzungsplanung dar. Er ist ein Fachgutachten, das aufgrund der differenzierten Bestandsaufnahme Vorschläge für die örtlich erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege macht. Die Zielsetzung der Landschaftsplanung ist dabei auf die nachhaltige Sicherung der natürlichen Ressourcen (Wasser, Luft und Klima, Boden, Tiere und Pflanzen, Landschaft, Mensch, Kultur- und Sachgüter) und der Biodiversität sowie deren Vernetzung gerichtet.