Zum Haupinhalt springen|Zur Hauptnavigation|Zum Seitenende springen

Kontaktformular Rathaus

Kontaktformular Rathaus
©aldeca-productions-stock.adobe.com
Instagram
Webcam-Livebild
Bad Grönenbach | Marktplatz

Kur- und Gästeinformation Bad Grönenbach
Haus des Gastes
Telefon: 08334-60531
gaesteinfo(at)bad-groenenbach.de

Wir möchten Ihnen unsere Informationen gerne so angenehm wie möglich zur Verfügung stellen. Über folgende Piktogramme können Sie die Darstellung anpassen:
Grafische Version - Schriftgröße normalSchrift größerSchrift größerLinieTextversionGrafische VersionKontrastLeichte Sprache

Amtliche Bekanntmachungen & Planauslegung

5. Änderung Flächennutzungsplan für den Bereich „Darast und Umgebung – PV-Anlage Koppenlohe/Gemeindeverbindungsstraße“

Der Marktgemeinderat von Bad Grönenbach hat die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Darast und Umgebung – PV-Anlage Koppenlohe/Gemeindeverbindungsstraße“ in der Fassung vom 27.01.2026 am 28.04.2026 festgestellt. Mit Bescheid vom 12.06.2026 (AZ: 34.1.2-6100) hat das Landratsamt Unterallgäu diese Flächennutzungs­planänderung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Die 5. Änderung des Flächennutzungs­planes wird mit dieser Bekanntmachung rechtswirksam.

Bekanntmachung über die Aufstellung und Veröffentlichung eines Bebauungsplanes

Der Marktgemeinderat des Marktes Bad Grönenbach hat am 10.12.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Darast und Umgebung – 22. Änderung: PV-Anlage Koppenlohe / Gemeindeverbindungsstraße“ im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen.

Der Marktgemeinderat des Marktes Bad Grönenbach hat in der Sitzung vom 27. Januar 2026 den Entwurf des Bebauungsplans „Darast und Umgebung – 22. Änderung: PV-Anlage Koppenlohe / Gemeindeverbindungsstraße“ in der Fassung vom 27. Januar 2026 gebilligt.

Bekanntmachung über die Aufstellung und Veröffentlichung einer Flächennutzungsplanänderung

Der Marktgemeinderat des Marktes Bad Grönenbach hat am 10.12.2024 beschlossen, die Flächennutzungsplanänderung „Darast und Umgebung – 5. Änderung: PV-Anlage Koppenlohe / Gemeindeverbindungsstraße“ aufzu­­stellen.

Der Marktgemeinderat des Marktes Bad Grönenbach hat in der Sitzung vom 30. September 2025 den Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung „Darast und Umgebung – 5. Änderung: PV-Anlage Koppenlohe / Gemeindeverbindungsstraße“ in der Fassung vom 30. September 2025 gebilligt.

Bekanntmachung 4. Änderung Flächennutzungsplan für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Nahversorgungszentrum Bad Grönenbach"

Der Marktgemeinderat von Bad Grönenbach hat die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungaplanes "Nahversorgungszentrum Bad Grönenbach" in der Fassung vom 20.0.2025 am 20.05.2025 festgestellt. Mit Bescheid vom 13.06.2025 (AZ: 34.1.2-6100) hat das Landratsamt Unterallgäu diese Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wurde am 24.07.2025 gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung rechtswirksam.

PDF-Dokumente dazu

Bekanntmachung "Innerörtlicher Bebauungsplan Ittelsburg"

Der Marktgemeinderat von Bad Grönenbach hat den innerörtlichen Bebauungsplan Ittelsburg in der Fassung vom 29.04.2025 am 29.04.2025 als Satzung beschlossen. Das Aufstellungsverfahren wurde im Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Dieser Beschluss wurde am 08.08.2025 gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

PDF-Dokumente dazu

Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan

Mit Bescheid vom 05.11.2019 hat das Landratsamt Unterallgäu die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Marktgemeinde Bad Grönenbach in der Fassung vom 23.10.2018 genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wurde am 21.11.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Neuaufstellung rechtswirksam.

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist eine grafische Plandarstellung des gesamten Gemeindegebietes, in dem die bestehenden und für die Zukunft erwünschten Bodennutzungen dargestellt sind.  Er regelt die städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde für einen Zeitraum von ca. 15 - 20 Jahren. Die Darstellung beschränkt sich dabei bewusst auf die Grundzüge der Bodennutzungen. Die Aussagen des Flächennutzungsplanes müssen durch nachfolgend aufzustellende Bebauungspläne konkretisiert werden. Der Landschaftsplan stellt den Beitrag von Naturschutz und Landschaftspflege zur Flächennutzungsplanung dar. Er ist ein Fachgutachten, das aufgrund der differenzierten Bestandsaufnahme Vorschläge für die örtlich erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege macht. Die Zielsetzung der Landschaftsplanung ist dabei auf die nachhaltige Sicherung der natürlichen Ressourcen (Wasser, Luft und Klima, Boden, Tiere und Pflanzen, Landschaft, Mensch, Kultur- und Sachgüter) und der Biodiversität sowie deren Vernetzung gerichtet.

PDF-Dokumente dazu