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Bad Grönenbach | Marktplatz

Kur- und Gästeinformation Bad Grönenbach
Haus des Gastes
Telefon: 08334-60531
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Amtliche Bekanntmachungen & Planauslegung

3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Westlich der Herbisrieder Straße“

Mit Bescheid vom 17.10.2024 (AZ: 34.1.1-6100) hat das Landratsamt Unterallgäu diese Flächennutzungs­planänderung gemäß § 6 Abs.1 BauGB genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich am 30.10.2024 bekannt gemacht. Die 3. Änderung des Flächennutzungs­planes wird mit dieser Bekanntmachung rechtswirksam.

Bekanntmachung Bebauungsplan „Westlich der Herbisrieder Straße“

Der Marktgemeinderat von Bad Grönenbach hat den Bebauungsplan „Westlich der Herbisrieder Straße““ in der Fassung vom 30.04.2024 am 30.04.2024 als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich am 31.10.2024 bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan

Mit Bescheid vom 05.11.2019 hat das Landratsamt Unterallgäu die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Marktgemeinde Bad Grönenbach in der Fassung vom 23.10.2018 genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wurde am 21.11.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Neuaufstellung rechtswirksam.

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist eine grafische Plandarstellung des gesamten Gemeindegebietes, in dem die bestehenden und für die Zukunft erwünschten Bodennutzungen dargestellt sind.  Er regelt die städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde für einen Zeitraum von ca. 15 - 20 Jahren. Die Darstellung beschränkt sich dabei bewusst auf die Grundzüge der Bodennutzungen. Die Aussagen des Flächennutzungsplanes müssen durch nachfolgend aufzustellende Bebauungspläne konkretisiert werden. Der Landschaftsplan stellt den Beitrag von Naturschutz und Landschaftspflege zur Flächennutzungsplanung dar. Er ist ein Fachgutachten, das aufgrund der differenzierten Bestandsaufnahme Vorschläge für die örtlich erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege macht. Die Zielsetzung der Landschaftsplanung ist dabei auf die nachhaltige Sicherung der natürlichen Ressourcen (Wasser, Luft und Klima, Boden, Tiere und Pflanzen, Landschaft, Mensch, Kultur- und Sachgüter) und der Biodiversität sowie deren Vernetzung gerichtet.