Amtliche Bekanntmachungen & Planauslegung
Bekanntmachung über die Stau- und Triebwerksanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 363/3 der Gemarkung Bad Grönenbach
Mit Eintrag in das Wasserbuch vom 13.02.1968 erhielt Herr Helmut Hasel als Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 636 der Gemarkung Bad Grönenbach das Altrecht, den mittleren und unteren Weiher aufzustauen, das Triebwasser ab- und in den Grönenbacher Mühlbach einzuleiten, sowie je ein Wasserrad für die Mühle und das Sägwerk zu betreiben. Der Wasserbucheintrag wurde mit Bescheid vom 13.04.2022 widerrufen.
Das Vorhaben wird hiermit bekanntgegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass
die Planunterlagen in der Zeit vom 10.11.2025 bis einschließlich 09.12.2025 auf der Internetseite des Landratsamtes Unterallgäu unter https://www.landratsamt-unterallgaeu.de/aktuelles/bekanntmachungen/wasserrecht einsehbar sind.
Bekanntmachung über die Aufstellung und Veröffentlichung einer Flächennutzungsplanänderung
Der Marktgemeinderat des Marktes Bad Grönenbach hat am 10.12.2024 beschlossen, die Flächennutzungsplanänderung „Darast und Umgebung – 5. Änderung: PV-Anlage Koppenlohe / Gemeindeverbindungsstraße“ aufzustellen.
Der Marktgemeinderat des Marktes Bad Grönenbach hat in der Sitzung vom 30. September 2025 den Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung „Darast und Umgebung – 5. Änderung: PV-Anlage Koppenlohe / Gemeindeverbindungsstraße“ in der Fassung vom 30. September 2025 gebilligt.
Bekanntmachung über die Aufstellung und Veröffentlichung eines Bebauungsplanes
Der Marktgemeinderat des Marktes Bad Grönenbach hat am 10.12.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Darast und Umgebung – 22. Änderung: PV-Anlage Koppenlohe / Gemeindeverbindungsstraße“ im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen.
Der Marktgemeinderat des Marktes Bad Grönenbach hat in der Sitzung vom 30. September 2025 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Darast und Umgebung – 22. Änderung: PV-Anlage Koppenlohe / Gemeindeverbindungsstraße“ in der Fassung vom 30. September 2025 gebilligt.
Bekanntmachung_BBP.pdf367 KB
7047_BP_Teil_B_TF_V.pdf299 KB


Bekanntmachung 4. Änderung Flächennutzungsplan für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Nahversorgungszentrum Bad Grönenbach"
Der Marktgemeinderat von Bad Grönenbach hat die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungaplanes "Nahversorgungszentrum Bad Grönenbach" in der Fassung vom 20.0.2025 am 20.05.2025 festgestellt. Mit Bescheid vom 13.06.2025 (AZ: 34.1.2-6100) hat das Landratsamt Unterallgäu diese Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wurde am 24.07.2025 gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung rechtswirksam.
PDF-Dokumente dazu
Bekanntmachung Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Nahversorgungszentrum Bad Grönenbach"
Der Marktgemeinderat von Bad Grönenbach hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Nahversorgungszentrum Bad Grönenbach“ in der Fassung vom 24.06.2025 am 24.06.2025 als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 08.08.2025 gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
PDF-Dokumente dazu
Bekanntmachung "Innerörtlicher Bebauungsplan Ittelsburg"
Der Marktgemeinderat von Bad Grönenbach hat den innerörtlichen Bebauungsplan Ittelsburg in der Fassung vom 29.04.2025 am 29.04.2025 als Satzung beschlossen. Das Aufstellungsverfahren wurde im Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Dieser Beschluss wurde am 08.08.2025 gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
PDF-Dokumente dazu
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan
Mit Bescheid vom 05.11.2019 hat das Landratsamt Unterallgäu die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Marktgemeinde Bad Grönenbach in der Fassung vom 23.10.2018 genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wurde am 21.11.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Neuaufstellung rechtswirksam.
Der Flächennutzungsplan (FNP) ist eine grafische Plandarstellung des gesamten Gemeindegebietes, in dem die bestehenden und für die Zukunft erwünschten Bodennutzungen dargestellt sind. Er regelt die städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde für einen Zeitraum von ca. 15 - 20 Jahren. Die Darstellung beschränkt sich dabei bewusst auf die Grundzüge der Bodennutzungen. Die Aussagen des Flächennutzungsplanes müssen durch nachfolgend aufzustellende Bebauungspläne konkretisiert werden. Der Landschaftsplan stellt den Beitrag von Naturschutz und Landschaftspflege zur Flächennutzungsplanung dar. Er ist ein Fachgutachten, das aufgrund der differenzierten Bestandsaufnahme Vorschläge für die örtlich erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege macht. Die Zielsetzung der Landschaftsplanung ist dabei auf die nachhaltige Sicherung der natürlichen Ressourcen (Wasser, Luft und Klima, Boden, Tiere und Pflanzen, Landschaft, Mensch, Kultur- und Sachgüter) und der Biodiversität sowie deren Vernetzung gerichtet.
PDF-Dokumente dazu
Planzeichnung mit Legende




FNP-LEGENDE.pdf1 MB
Plananlagen zur Begründung - Bereich Flächennutzungsplan

Begründung.pdf4 MB









Planunterlagen zur Begründung - Bereich Landschaftsplan




LP-T1_Relief.pdf15 MB
LP-T2_Geologie.pdf10 MB
LP-T3_Boden.pdf9 MB


































