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Bad Grönenbach | Marktplatz

Kur- und Gästeinformation Bad Grönenbach
Haus des Gastes
Telefon: 08334-60531
gaesteinfo(at)bad-groenenbach.de

Wir möchten Ihnen unsere Informationen gerne so angenehm wie möglich zur Verfügung stellen. Über folgende Piktogramme können Sie die Darstellung anpassen:
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A bis Z

 

A

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  • Angelkarten

    Informationen zu Tageserlaubnisscheinen finden Sie unter Fischereiverein Memmingen: http://www.fischereiverein-memmingen.de/index.php/tageserlaubnisscheine

  • Archiv

    Bei Fragen rund um das Gemeindearchiv wenden Sie sich bitte an den Archivar.

    Amt: Hauptamt

    Ansprechpartner:
    Axel Mehmel
    Telefon: 08334-605-38
    axel.mehmel(at)bad-groenenbach.de

  • Abwasserabgabe

    Bei Fragen zur Abwasserabgabe wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner.

    Den Antrag auf Befreiung der Abwasserabgabe finden Sie hier.

    Amt: Finanzverwaltung

    Ansprechpartner:
    Leila Begić
    Telefon: 08334-605-15

    leila.begic(at)bad-groenenbach.de

  • Auskunftssperren

    Allgemeines
    Wenn Sie gegenüber uns glaubhaft machen können, dass durch die Weitergabe Ihrer Meldedaten eine Gefahr für Sie oder auch eine andere Person, z.B. Ihre Angehörigen, entstehen kann (z.B. Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen), werden Ihre Meldedaten entsprechend gesperrt. Vor Einrichtung der Auskunftssperre werden Ihre Angaben durch die Meldebehörde überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht. Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe allein genügt nicht für die Eintragung einer Auskunftssperre!

    Details
    Auskunftssperren gelten stets zu dem Schutzzweck, der für die Eintragung ausschlaggebend war. Wird nach Anhörung der betroffenen Person nach Auffassung der Meldebehörde durch die Auskunft der Schutzzweck der Auskunftssperre nicht berührt und sind auch sonstige schutzwürdige Interessen der betroffenen Person gewahrt, kann die Auskunft erteilt werden.

    Gültigkeit
    Gilt für die Dauer von zwei Jahren und kann auf Antrag verlängert werden

    Voraussetzungen

    • Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses
    • Personalausweis bzw. Reisepass
    • ggf. bereits ausgefülltes Antragsformular

    Download:
    Formular Antrag Auskunfts- und Übermittlungssperre
    Amt: Bürgerbüro

    Ansprechpartnerin:
    Barbara Fricke
    Telefon: 08334–605-13
    buergerbuero(at)bad-groenenbach.de

  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

    Allgemeines
    Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister werden meist von öffentlichen Stellen angefordert. Sie dienen als Nachweis, dass jemand als Gewerbetreibender nicht vorbestraft ist.

    Welche Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister gibt es?

    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister an den Betroffenen
      Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird Ihnen direkt vom Bundesamt für Justiz nach Hause geschickt.
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für eine Behörde
      Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird direkt vom Bundesamt für Justiz an die von Ihnen genannte deutsche Behörde geschickt. Im Antrag muss der Verwendungszweck angegeben werden.

    Voraussetzungen

    • Der Antrag auf eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann bei der Meldebehörde der gemeldeten Haupt- und auch der Nebenwohnung gestellt werden.
    • Der Antrag muss persönlich gestellt werden.

    Benötigte Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für eine Behörde: Verwendungszweck u. Adresse der Behörde müssen bei Beantragung genannt oder per schriftlichem Nachweis vorgelegt werden

    Gebühren
    13,00 €

    Amt: Bürgerbüro

    Ansprechpartnerin:
    Barbara Fricke
    Telefon: 08334–605-13
    buergerbuero(at)bad-groenenbach.de

  • Abmelden, Wohnsitz

  • Anerkennung der Vaterschaft

  • Abfuhrkalender

    Um einen Überblick zu behalten, an welchen Tagen die Restmüll-, Biomüll- und Altpapiertonne abgeholt wird, wann Gartenabfälle gesammelt werden und wann das Schadstoffmobil vor Ort ist, bietet das Landratsamt Unterallgäu einen digitalen Abfuhrkalender, welchen Sie direkt als pdf-Datei herunterladen oder in Ihren Outlook-Kalender übertragen können.

    Abfuhrkalender des Landratsamt Unterallgäu

  • Abfallentsorgung / Abfallentsorgungsgebühren

    Mülltonnen online bestellen

    Neuer Service ab 1. Januar 2022 - Auch die Abfuhr von Sperrmüll kann man künftig übers Internet anfordern

    Unterallgäu. Ab 1. Januar 2022 wird die Anmeldung von Mülltonnen im Landkreis Unterallgäu komfortabler. Denn dann ist dies online möglich, teilt die Kommunale Abfallwirtschaft des Landkreises mit. Auch die Abholung von Sperrmüll kann man künftig übers Internet anfordern.

    Ab 2022 übernimmt der Landkreis alle Aufgaben rund um die Abfallentsorgung von den Gemeinden. Über ein neues Online-Portal können Grundstückseigentümer in Zukunft viele abfallwirtschaftliche Dinge erledigen, unter anderem

    • Restmülltonne, Biomülltonne und Altpapiertonne anmelden, ummelden oder abmelden,
    • Sepa-Mandat für Müllgebühren erteilen,
    • Befreiung von der Biotonne beantragen,
    • Sperrmüllabholung bestellen oder
    • Gebührenbescheide einsehen.

    Neu ist auch: Für die Mülltonnen gibt es ab Januar 2022 einen Liefer- und Abholservice. Sie müssen nicht mehr vom Bürger selbst abgeholt werden.

    Die Zugangsdaten, mit denen man sich im neuen Online-Portal anmelden kann, erhält jeder Grundstückseigentümer Ende 2021 per Post. Wer keinen Internetanschluss hat, kann eine Vertrauensperson um Hilfe bitten. Ansonsten gibt es die Möglichkeit, sich mit seinen Zugangsdaten an die Verwaltungsgemeinschaft vor Ort zu wenden. Im Dezember erhalten alle Grundstückseigentümer außerdem einen neuen Gebührenbescheid vom Landkreis. Die Höhe der Müllgebühren ändert sich nicht.

    Das Online-Portal ist voraussichtlich zum Jahresende unter www.unterallgaeu.de/abfall zu finden. Über die Neuerungen informieren kann man sich auf der Seite schon jetzt. Bei Fragen gibt die Kommunale Abfallwirtschaft Auskunft unter Telefon (08261) 995-8010.

    Ansprechpartnerin:
    Kommunale Abfallwirtschaft Auskunft unter Telefon (08261) 995-8010

     

  • Asylkoordination / Flüchtlingshilfe

    Alles Wissenswerte zum Thema "Flüchtlinge aus der Ukraine" finden Sie auf den Seiten des Landratsamts Unterallgäu. Den Link dazu finden Sie hier.

    Amt: Hauptamt

    Ansprechpartner:

    Robert Krokowski
    Telefon: 0163/8708754 
    asyl(at)bad-groenenbach.de

    Stefan Bader
    Telefon: 0170/9283711 
    asyl(at)bad-groenenbach.de

    Leitung:
    Anja Ohneberg
    Telefon: 08334-605-26
    asyl(at)bad-groenenbach.de 


    ÖffnungszeitenAsylkoordination | Gemeinde Bad Grönenbach (bad-groenenbach.de)​​​​​​​

     

B

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  • Badewasserqualität

    Seit über einem Jahrzehnt wird die Wasserqualität von Bad Clevers regelmäßig untersucht. Die Grenzwerte wurden in den vergangenen Jahren immer eingehalten - wenn auch nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Wasserqualität durch extreme Starkregenereignisse kurzfristig beeinträchtigt wird. Um das Gewässer vor Fäkaleintrag zu schützen und eine Verunreinigung der Liegeflächen zu vermeiden, sollten die Wasservögel nicht gefüttert werden.

    Aktuelle Informationen zur Badewasserqualität finden Sie beim Landratsamt Unterallgäu unter folgendem Link.

  • Bauantrag

    Antragsformulare zu Bauanträgen bzw. anderen baurechtlichen Genehmigungen und Anzeigen zum Herunterladen (pdf) mit Erläuterungen finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Unterallgäu unter folgenden Link.

    Amt: Bauamt

    Ansprechpartner:
    Rudolf Meinl
    Telefon: 08334–89534-73
    rudolf.meinl(at)bad-groenenbach.de

  • Bauleitplanung: Bebauungsplan

    Die rechtsgültigen Bebauungspläne innerhalb des Gemeindegebietes von Bad Grönenbach können im Geoportal Bayern unter folgendem Link eingesehen werden.

    Einfach in der aufgerufenen Maske die Postleitzahl eingeben und auf „Auskunft starten“ drucken und ein entsprechender Lageplan mit den Geltungsbereichen der einzelnen Pläne erscheint. Nach deren Anklicken öffnet sich eine Auswahl der Planunterlagen.

    HINWEIS: Diese Anwendung dient - im Sinne des Bürgerservice - als Erstanlaufseite, bei der sich der Nutzer über Bauleitpläne der teilnehmenden Kommunen informieren kann. Dieser Service ersetzt nicht die Rechtsverbindlichkeit der Originalpläne. Nur der Originalplan gibt im Sinne des BauGB die gültige Rechtslage wieder.

    Amt: Bauamt

    Ansprechpartner:
    Rudolf Meinl
    Telefon: 08334–89534-73
    rudolf.meinl(at)bad-groenenbach.de

  • Bauplätze

    Der Markt Bad Grönenbach hat momentan keine gemeindlichen Baugrundstücke in Bad Grönenbach, Zell oder Ittelsburg zur Verfügung. Informationen zur Neuausweisung eines Baugebietes werden auf der Internetseite, den Marktnachrichten sowie in der Tageszeitung bekanntgegeben. Erst dann können Anmeldungen bzw. Bewerbungen berücksichtigt werden.

  • Baurechtliche Fragen

    Grundlegende rechtliche Fragen zum Thema Bauen und Wohnen, insbesondere zum Bauordnungsrecht (Verfahrensfreie Vorhaben, Genehmigungsverfahren) sowie Nachbarrecht werden auf der Internetseite des Landratsamtes Unterallgäu unter folgendem Link
    beantwortet.

    Antragsformulare zu Bauanträgen bzw. anderen baurechtlichen Genehmigungen und Anzeigen zum Herunterladen (pdf) mit Erläuterungen finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Unterallgäu unter folgenden Link.

    Amt: Bauamt

    Ansprechpartner:
    Rudolf Meinl
    Telefon: 08334–89534-73
    rudolf.meinl(at)bad-groenenbach.de

  • Bestattungswesen

    siehe Kirchen/Friedhof

    Amt: Hauptamt

    Ansprechpartnerin:
    Anja Ohneberg
    Telefon: 08334–605-26
    anja.ohneberg(at)bad-groenenbach.de

  • Breitbandausbau

    Aktuelle Informationen zum Breitbandausbau erhalten Sie im Bauamt.

    Ansprechpartner:

    Rudolf Meinl
    Telefon: 08334–89534-73
    rudolf.meinl(at)bad-groenenbach.de

  • Briefwahl

    Siehe „Wahlen

    Amt: Bürgerbüro

    Ansprechpartnerin:
    Melanie Krach
    Telefon: 08334–605-24
    buergerbuero(at)bad-groenenbach.de

  • Beglaubigungen

    Beglaubigung von Dokumenten

    Allgemeines
    Mit einer amtlichen Beglaubigung von Dokumenten bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Originaldokument identisch ist.

    Folgende Dokumente können nicht von uns beglaubigt werden:

    • Dokumente in fremder Sprache ohne deutsche Übersetzung.
    • Private Schriftstücke, wie beispielsweise Unterlagen für den Bereich des Erb- und Familienrechts oder Finanzunterlagen. Hier empfiehlt sich die Beglaubigung durch einen Notar.
    • Von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden können keine beglaubigten Kopien angefertigt werden.
    • Abschriften von Katasterbüchern und von Auszügen aus einem Katasterkartenwerk. Die Beglaubigung erfolgt durch das Vermessungs- und Katasteramt.

    Voraussetzung

    • für die Beglaubigung müssen Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person (keine schriftliche Vollmacht notwendig) persönlich anwesend sein
    • eine Beglaubigung dürfen wir nur erstellen, wenn das Dokument von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder wenn Sie die Beglaubigung bei einer deutschen Behörde oder öffentlichen Einrichtung vorlegen müssen
    • Das Dokument muss im Original vorliegen

    Gebühren

    • Beglaubigung pro Dokument → 5,00 €
    • Beglaubigung zur Vorlage bei einem Sozialversicherungsträger (z. B. für Rentenzwecke) → gebührenfrei

    Beglaubigung von Unterschriften / Handzeichen

    Allgemeines

    Bei einer Beglaubigung von Unterschriften wird die Echtheit einer Unterschrift oder eines Handzeichens amtlich bestätigt. Die Unterschrift muss vor Ort gemacht werden.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen persönlich anwesend sein - eine Vertretung durch Dritte ist hier nicht möglich
    • Pass oder Personalausweis (im Original) von der Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll.

    In diesen Fällen darf keine Beglaubigung erfolgen:

    • bei Unterschrift ohne Text („Blanko-Unterschrift“)
    • wenn der Text in einer fremden Sprache geschrieben ist
    • wenn es sich um einen Teil einer eidesstattlichen Versicherung handelt
    • wenn eine öffentliche Beglaubigung erfolgen muss (bei Angelegenheiten aus dem Erbrecht, Familienrecht, Vereinsrecht, Grundbuch, Handelsregister). Hierfür wendet man sich an einen Notar.

    Gebühren
    Je Beglaubigung → 5,00 €
     

    Amt: Bürgerbüro

    Ansprechpartnerin:
    Barbara Fricke, Anja Prange, Melanie Krach
    Telefon: 08334–605 -13 / -16 / -24

     

  • Behinderten-Parkausweis

    Für die Ausstellung eines Behinderten-Parkausweises, benötigen wir von Ihnen den Schwerbehindertenausweis und bei der Ausstellung eines EU-Ausweises ein Lichtbild.

    Voraussetzungen für den in der Europäischen Union einheitlichen Parkausweis:

    • Merkzeichen aG oder
    • Merkzeichen Bl oder
    • Contergan-Geschädigte und vergleichbare Personen (Amputation beider Arme)

    Voraussetzungen für einen Deutschland (orangefarben) weiten Parkausweis:

    • Merkzeichen G und B sind anerkannt und es entfällt ein GdB von wenigstens 80 allein auf die Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen oder
    • statt 80 nur 70 und ein GdB von wenigstens 50 auf Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
    • Personen mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa mit Einzel-GdB 60 oder
    • Personen mit Doppelstoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung nach außen) mit Einzel-GdB 70

    Für die Ausstellung eines Parkausweises fallen keine Gebühren an.

    Hinweis: Wegfall des Parkausweises „nur Bayern“:

    Das bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration hat mit Schreiben vom 12.02.2019 den Straßenverkehrsbehörden mitgeteilt, dass es ab sofort bei den Parkausweisen für Menschen mit Behinderung geben wird:

    Der den Randnummern 136 und 137 der VwV zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO zuzurechnende Personenkreis konnte bislang nur den Parkausweis „nur Bayern“ erhalten. Diesem Personenkreis kann durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales nunmehr das Merkzeichen „aG“ zuerkannt werden. Auf dieser Grundlage kann diesem Personenkreis nun der EU-einheitliche Parkausweis – mit Gültigkeit auch über Bayern hinaus – ausgestellt werden. Dieser Personenkreis wird also künftig besser gestellt. Personen denen der Parkausweis „nur Bayern“ ausgestellt wurde, können diesen gegen einen EU-einheitlichen Parkausweis umtauschen, er verliert aber nicht seine Gültigkeit.

    Amt: Bürgerbüro

    Ansprechpartnerin:
    Melanie Krach
    Telefon: 08334–605-24
    buergerbuero(at)bad-groenenbach.de

  • Bürgerstiftung

    Die Bürgerstiftung Bad Grönenbach dient ausschließlich dem Gemeinwohl der Marktgemeinde Bad Grönenbach. Ihr Engagement basiert auf der Unterstützung der zwischenmenschlichen Beziehungen im Sinne der Solidarität und Subsidiarität und des bürgerschaftlichen Engagements, sowie der Überzeugung, dass gerade auf Gemeindeebene die Menschen motiviert sind, ihr Umfeld mitzugestalten.

  • Bürgerversammlungen

    Die Bürgerversammlungen der Markgemeinde Bad Grönenbach finden in der Regel Mitte/Ende Oktober statt.

     

     

     

  • Bodenrichtwerte

    Die Bodenrichtwerte finden Sie in der nachfolgenden Auflistung des Landratsamt Unterallgäu, gültig ab 01.01.2024.

    Bodenrichtwerte - Markt Bad Grönenbach

    Bodenrichtwerte - Gemeinde Woringen

    Gemeinde Wolfertschwenden

    Hinweise und Definition Bodenrichtwerte

     

D

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  • Datenschutz

    Bei Fragen und Anregungen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten:

    PCK IT Solutions GmbH
    Edisonstr. 1
    87437 Kempten
    Deutschland
    Telefon: 0831-56400-507
    datenschutz(at)pck-it.de

E

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  • Ehefähigkeitszeugnis

    Das Ehefähigkeitszeugnis ist die Bestätigung des deutschen Standesamtes für einen ausländischen Standesbeamten, dass der Eheschließung des Deutschen bezüglich des genannten Verlobten keine Ehehindernisse nach deutschem Recht entgegenstehen.

    Das Ehefähigkeitszeugnis ist ab Tag der Ausstellung 6 Monate gültig. Zuständig für die Ausstellung ist das deutsche Standesamt des Wohnsitzes in Deutschland. Bei Aufenthalt im Ausland, das Standesamt des letzten deutschen Wohnsitzes.

    Welche Unterlagen Sie zur Ausstellung benötigen, erfahren Sie direkt in Ihrem Standesamt.

    Welche Unterlagen oder Urkunden Sie für die Eheschließung im Ausland außerdem benötigen, kann Ihnen nur das Standesamt im Ausland mitteilen.

    Amt: Standesamt

    Ansprechpartnerin:
    Melanie Krach
    Telefon: 08334–605-24
    standesamt(at)bad-groenenbach.de

    Robert Weidle
    Telefon: 08334–605-20
    standesamt(at)bad-groenenbach.de

  • Eheschließung

    Wer heiraten will, muss dies vorher beim Standesamt anmelden. Das ist frühestens sechs Monate vor der Trauung möglich. Es ist ausreichend, wenn einer der Verlobten in Bad Grönenbach gemeldet ist, damit die Hochzeit beim Standesamt Bad Grönenbach angemeldet werden kann. Wohnt keiner der Verlobten hier, ist die Eheschließung in Bad Grönenbach dennoch möglich, nur erfolgt die Anmeldung über das Wohnsitzstandesamt. Welche Urkunden und Unterlagen dafür mitzubringen sind, hängt vom Personenstand (ledig, geschieden oder verwitwet) und der Staatsangehörigkeit der Verlobten ab. Die Verlobten sollten sich frühzeitig beim Standesamt Bad Grönenbach erkundigen, um alle Unterlagen bei der Anmeldung vorlegen zu können. Ihren Wunschtermin können Sie bereits vorher unverbindlich reservieren. Beide Eheschließenden müssen zur Anmeldung der Eheschließung persönlich beim Standesamt Bad Grönenbach vorsprechen. Ist einer der Eheschließenden verhindert, kann er den anderen schriftlich zur Anmeldung der Eheschließung bevollmächtigen. Dafür ist eine spezielle Vollmacht notwendig.

    Hinweis zum Tag der Eheschließung:

    Informieren Sie bitte Ihre Gäste, dass keine Blumen, Reis oder Konfetti innerhalb des Gebäudes (Haus des Gastes) gestreut werden dürfen, um Verunreinigungen und Unfälle zu vermeiden. Im Außenbereich dürfen Blumen, aber kein Reis etc. gestreut werden.

    Der Standesbeamte / die Standesbeamtin ist 30 Minuten vor der Trauung und 30 Minuten nach der Trauung anwesend. Bitte planen Sie eventuelle Vorbereitungen im Trauzimmer und einen Sektempfang nur während dieser Zeit ein.

    Sollten Sie bei schönem Wetter den Kreislehrgarten für einen Sektempfang nutzen wollen, sprechen Sie dies bitte mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Landratsamt Unterallgäu Herrn Markus Orf ab (08261/995-256).

    Gesangseinlagen oder Musik vom Band sind bei der Trauung selbstverständlich möglich. Es steht allerdings nur ein Stromanschluss zur Verfügung. Ein CD-Player, die Musik oder Sonstiges muss selbst organisiert werden. Bitte melden Sie Ihre Musikfolge vorher an, damit wir diese in die standesamtliche Trauung einplanen können. Es ist ebenso möglich, dass ein Angehöriger oder ein Bekannter/Freund noch ein paar Worte sagt. Auch dies bitten wir vorher anzukündigen.

    Sollten Sie von Trauzeugen begleitet werden, müssen diese ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

    Kosten für die standesamtliche Trauung:

    Ehevoraussetzungen/deutsches Recht:55,00 €
    Ehevoraussetzungen/ausländisches Recht:85,00 €
    Erneute Prüfung Ehevoraussetzung: (Eheschließung nicht beim Wohnsitzstandesamt)40,00 €
    Eheurkunde:12,00 €
    Stammbuch:30,00 €
    Trauung außerhalb Öffnungszeit (Samstag):100,00 €

    Anschriften Traumöglichkeiten:

    Haus des Gastes / 1. Stock
    Marktplatz 5
    87730 Bad Grönenbach

     

    Download:
    Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung

    Amt: Standesamt

    Ansprechpartnerin:
    Melanie Krach
    Telefon: 08334–605-24
    standesamt(at)bad-groenenbach.de

    Robert Weidle
    Telefon: 08334–605-20
    standesamt(at)bad-groenenbach.de

  • Energieberatung

    Energieberatung jeden 3. Donnerstag im Monat von 16 - 18 Uhr im Rathaus Bad Grönenbach.
    Anmeldung zu den üblichen Bürozeiten.

    Amt: Bauamt

    Ansprechpartner:
    Rudolf Meinl
    Telefon: 08334-89534-73
    rudolf.meinl(at)bad-groenenbach.de

  • Erschließungsbeiträge

    Der Erschließungsbeitrag wird als Kostenersatz für die Herstellung von Teilanlagen einer Straße wie die Fahrbahn, Mischflächen, Gehwege, Straßenbeleuchtung, Straßenentwässerung, Parkflächen, Radwege, Verkehrsgrün sowie die Kosten für den Erwerb des Straßenlandes von den Gemeinden gefordert.

    Amt: Finanzverwaltung

    Ansprechpartner:
    Martin Piontek
    Telefon: 08334–605-34
    martin.piontek(at)bad-groenenbach.de

  • Einwohner- und Meldewesen

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  • Fischereiangelegenheiten/-scheine

    Wenn Sie einen Fischereischein beantragen möchten, kommen Sie mit einem aktuellen Passfoto sowie mit Ihrer bestandenen staatlich abgelegten Fischereiprüfung persönlich vorbei und dort werden die weiteren Formalitäten ausgeführt.

    Amt: Bürgerbüro

    Ansprechpartnerin:
    Anja Prange
    Telefon: 08334-605-16
    buergerbuero(at)bad-groenenbach.de

  • Feuerwehrangelegenheiten

    Die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz finden Sie hier.

    Bei Fragen zu Feuerwehrangelegenheiten wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner

    Amt: Finanzverwaltung

    Ansprechpartner:
    Robert Weidle
    Telefon: 08334–605-20
    robert.weidle(at)bad-groenenbach.de

  • Freibad

    Das Naturfreibad Bad Clevers befindet sich in der Memminger Straße und kann kostenlos genutzt werden. Eine Badaufsicht gibt es nicht. Es sind Umkleiden, Duschen und Toiletten vorhanden. Ebenso versorgt Sie der Kiosk mit Getränken und Speisen.

    Das Naturfreibad ist von ca. Mitte Mai bis Mitte September bei schönem Wetter von 9 - 20 Uhr geöffnet.

    -> Informationen zur „Badewasserqualität

    Amt: Hauptamt

    Ansprechpartnerin:
    Anja Ohneberg
    Telefon: 08334–605-26
    anja.ohneberg(at)bad-groenenbach.de

  • Fremdenverkehrsbeitrag

    Bad Grönenbach ist Kurort und Kneippheilbad. Aufgrund des Art. 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Markt Bad Grönenbach eine Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrbeitrages erlassen (Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags v. 26.11.2008).

    Download:
    Satzung

    Amt: Finanzverwaltung

    Ansprechpartnerin:
    Manuela Neumaier
    Telefon: 08334–605-10
    manuela.neumaier(at)bad-groenenbach.de

     

  • Friedhofswesen

    siehe Kirchen/Friedhof

    Amt: Hauptamt

    Ansprechpartnerin:
    Anja Ohneberg
    Telefon: 08334–605-26
    anja.ohneberg(at)bad-groenenbach.de

    Der Friedhof in Bad Grönenbach besteht aus einem katholischen und einem evangelischen Friedhofsteil.

    Ihre Ansprechpartner sind:

    • für den katholischen Friedhofsteil
      Katholisches Pfarramt Bad Grönenbach
      Telefon: 08334–215

    • für den evangelischen Friedhofsteil
      Evangelisch-reformiertes Pfarramt Bad Grönenbach
      Telefon: 08334–271

    Leichenhaus
    Anschrift: Stiftsberg 11, 87730 Bad Grönenbach

    Ansprechpartnerin für das Leichenhaus:
    Anja Ohneberg
    Telefon: 08334–605-26
    anja.ohneberg(at)bad-grroenenbach.de

  • Fundamt

    Amt: Bürgerbüro

    Ansprechpartnerin:
    Anja Prange
    Telefon: 08334-605-16
    buergerbuero(at)bad-groenenbach.de

  • Führungszeugnis

    Allgemeines

    Führungszeugnisse werden von verschiedenen privaten und öffentlichen Stellen angefordert. Sie dienen als Nachweis, dass jemand nicht vorbestraft ist. Die Auskunft aus diesem Zentralregister wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt.

    Welche Führungszeugnisarten gibt es?

    • Führungszeugnis für private Zwecke
      Das Führungszeugnis wird Ihnen direkt vom Bundesamt für Justiz nach Hause geschickt.
       
    • Führungszeugnis für eine Behörde
      Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundesamt für Justiz an die von Ihnen genannte deutsche Behörde geschickt. Im Antrag muss der Verwendungszweck angegeben werden.
       
    • Erweitertes Führungszeugnis
      Seit 1. Mai 2010 kann ein erweitertes Führungszeugnis erteilt werden, wenn
      • die Erteilung in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf die Vorschrift des § 30 a BZRG vorgesehen ist
      • oder wenn dieses Führungszeugnis benötigt wird
        a) für die Prüfung der Eignung nach § 72 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfe)
        b) eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder
        c) eine Tätigkeit, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

    Wer einen solchen Antrag stellt, hat einen Nachweis vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, bestätigt, dass die oben genannten Voraussetzungen vorliegen.

    • Europäisches Führungszeugnis

    Voraussetzungen

    • Der Antrag auf ein Führungszeugnis kann bei der Meldebehörde der gemeldeten Haupt- und auch der Nebenwohnung gestellt werden.
    • Ein Antrag auf ein Führungszeugnis kann erst ab Vollendung des 14. Lebensjahres gestellt werden.
    • Der Antrag muss persönlich oder durch gesetzliche Vertreter (beispielsweise bei Minderjährigen) gestellt werden.

    Benötigte Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Erweitertes Führungszeugnis: Die Aufforderung, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, bestätigt, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
    • behördliches Führungszeugnis: Verwendungszweck u. Adresse der Behörde müssen bei Beantragung genannt oder per schriftlichem Nachweis vorgelegt werden

    Gebühren

    • reguläres Führungszeugnis  → 13,00 €
    • in bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühren für ein Führungszeugnis abgesehen werden.


    Download:
    Flyer Führungszeugnis

    Amt: Bürgerbüro

    Ansprechpartnerin:
    Barbara Fricke
    Telefon: 08334–605-13
    buergerbuero(at)bad-groenenbach.de

  • Finanzwesen

    Die Finanzverwaltung ist für sämtliche finanzielle Abwicklungen zuständig. In der Finanzverwaltung finden Sie auch die Führung der Eigenbetriebe für Wasserversorgung sowie die Einrichtungen für Abwasserentsorgung.

    Neben der finanziellen Abwicklung der einzelnen Bereiche erfolgt hier auch die Beitragsveranlagung für Erschließung, Straßenausbaubeitrag, Wasser- und Kanalherstellungsbeiträge. Ebenso die Kalkulation der einzelnen Beiträge u. Gebühren sowie die Haushaltsverwaltung und -planung.  Ferner gehört der Bereich der Steuerverwaltung dazu.

    Amt: Finanzverwaltung

    Ansprechpartner/in:
    Steueramt: Telefon 08334–605-15
    Kasse: Telefon 08334–605-11
    Sonstige Bereiche: Telefon 08334-605-10
    finanzverwaltung(at)bad-groenenbach.de

  • Fundtiere

    Was machen bei Fundtieren?

    Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Fundtieren und herrenlosen Tieren. Unter herrenlosen Tieren sind nach bürgerlichem Recht Tiere zu verstehen, an denen kein Eigentum besteht. Dies können freilebende oder verwilderte Haustiere oder Wildtiere sein.

    Bei Katzen ist folgendes zu beachten: Grundsätzlich sollte man zugelaufene Katzen nicht füttern, sondern einfach laufen lassen. Den Katzen sind streunende Tiere und finden erfahrungsgemäß immer wieder in ihre gewohnte Umgebung bzw. nach Hause zurück. Aus diesem Grund sind Katzen selten Fundtiere. Sollte Ihnen doch ein offensichtlich entlaufenes, hilfloses Tier auffallen, dann suchen Sie bitte zunächst nach Hinweisen auf den Besitzer oder die Besitzerin (z. B. Halsband, Chip) oder fragen Sie in der Nachbarschaft herum.

    Wenn Sie den Eigentümer oder die Eigentümerin nicht gefunden haben, dann melden Sie sich bitte im Fundbüro im Rathaus Bad Grönenbach unter folgender Telefonnummer: 08334-605-13.

    Bitte bringen Sie keine Tiere ohne vorheriger Absprache in das Tierheim oder zum Tierarzt.

    Sollten Sie ein Fundtier an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag finden, dann wenden Sie sich bitte an die Polizeiinspektion Memmingen Telefon: 08331-1000.

    Amt: Fundamt

    Ansprechpartnerin:
    Anja Prange
    Telefon: 08334-605-16
    buergerbuero(at)bad-groenenbach.de

     

G

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  • Gartenabfälle

    Die aktuellen Termine der Gartenabfallsammlung finden Sie in der aktuellen Ausgabe der Marktnachrichten oder auf den gemeindlichen Aushängen.

  • Gaststättenerlaubnis

    Ein Gaststättengewerbe im Sinne des Gaststättengesetzes (GastG) betreibt, wer im stehenden Gewerbe - Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft) oder- zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft), wenn der Betrieb jedermann zugänglich ist.

    Eine Erlaubnis nach § 2 GastG oder § 12 GastG ist nur erforderlich, wenn alkoholische Getränke abgegeben werden. Werden ausschließlich alkoholfreie Getränke und zubereitete Speisen abgegeben, ist eine Erlaubnis dagegen nicht notwendig.

    Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Unterallgäu. Diese sind für die Genehmigung einer Gaststättenrechtlichen Erlaubnis zuständig.

  • Gewerberecht (Gewerbean-, -um- und –abmeldungen)

    Wer einen Gewerbebetrieb neu errichtet oder eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, ist verpflichtet, dies bei der zuständigen Verwaltungsbehörde zu melden (anzuzeigen). Entsprechendes gilt für Änderungen und die Beendigung einer gewerblichen Tätigkeit.

    Benötigte Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Ausgefülltes An-, Ab- oder Ummeldeformular
    • Wenn das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, einen aktuellen HR-Auszug

    Gebühren

    • Gewerbeanmeldung: 26,00 €
    • Gewerbeummeldung, Gewerbeabmeldung: 20,50 €

    Download:

    Gewerbeanmeldung

    Gewerbeummeldung

    Gewerbeabmeldung

    Amt: Bürgerbüro

    Ansprechpartnerin:
    Barbara Fricke
    Telefon: 08334–605-13
    buergerbuero(at)bad-groenenbach.de

  • Gewerbesteuer

    Der aktuelle Hebesatz beträgt 310 v. Hundert.

    Bei Fragen zur Gewerbesteuer (Vorauszahlung, Veranlagung, Verzinsung) wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner.

    Amt: Finanzverwaltung

    Ansprechpartner:
    Leila Begić
    Telefon: 08334-605-15

    leila.begic(at)bad-groenenbach.de

     

  • Gewerbezentralregisterauszüge

  • Grundsteuer

    Hebesätze:
    Hebesatz Grundsteuer  - A -                               300 v. Hundert
    Hebesatz Grundsteuer  - B -                               300 v. Hundert

    Informationen zur Grundsteuerreform: hier herunterladen

    Weiterführende Informationen finden Sie außerdem unter: www.grundsteuer.bayern.de

    Amt: Finanzverwaltung

    Ansprechpartnerin:
    Manuela Neumaier
    Telefon: 08334–605-10
    manuela.neumaier(at)bad-groenenbach.de

  • Gewerbeverzeichnis

  • Geburten

    Bei Hausgeburten ist jeder Elternteil zur mindestens mündlichen Anzeige verpflichtet. Bei Verhinderung kann dies auch jede andere Person übernehmen, die bei der Geburt dabei war.

    Welche Unterlagen und Urkunden (im Original) benötigen Sie im Regelfall zur Beurkundung der Geburt Ihres Kindes:

    Verheiratete Mütter benötigen eine Heirats- bzw. Eheurkunde sowie die beiden Geburtsurkunden der Ehegatten oder eine Beglaubigte Abschrift/Ausdruck aus dem Eheregister. Bei Eheschließung im Ausland (nicht deutschsprachig) benötigen Sie die Eheurkunde und die dazugehörige deutsche Übersetzung (von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer). Im Einzelfall kann eine Überbeglaubigung (Apostille/Legalisation) notwendig sein.

    Nicht miteinander verheiratete Eltern benötigen ihre Geburtsurkunden (Abschrift/Ausdruck aus dem Geburtenregister), ggf. mit deutscher Übersetzung. Daneben ist zum Eintrag des Vaters eine wirksame Vaterschaftsanerkennung notwendig, welche bereits vor der Geburt möglich ist.

    Bei geschiedenen Müttern benötigen wir sowohl die Eheurkunde als auch das rechtskräftige Scheidungsurteil sowie den Nachweis der aktuellen Namensführung. Alternativ eine aktuelle Beglaubigte Abschrift/Ausdruck aus dem Eheregister.

    Ausländische Eltern müssen einen gültigen Nationalpass vorlegen.

    Informationen zum Namen des Kindes:
    Grundsätzlich erhält das Kind bei verheirateten Eltern den Ehenamen der Eltern. Bei nicht verheirateten Eltern, erhält das Kind den Familiennamen der Mutter. Ausnahmen können möglich sein, sollten aber vorab mit dem Standesamt besprochen werden.

    Amt: Standesamt

    Ansprechpartnerin:
    Melanie Krach
    Telefon: 08334–605-24
    standesamt(at)bad-groenenbach.de

    Robert Weidle
    Telefon: 08334–605-20
    standesamt(at)bad-groenenbach.de

H

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  • Hausanschlüsse zur Wasserversorgung und Entwässerung

    Sind in tatsächlicher Höhe, mit Ausnahme des Aufwandes, der auf die im öffentlichen Straßengrund liegenden Teile der Anschlüsse entfällt, zu erstatten.

    Amt: Finanzverwaltung

    Ansprechpartner:
    Martin Piontek
    Telefon: 08334–605-34
    martin.piontek(at)bad-groenenbach.de

  • Herbstmarkt

    Der Herbstmarkt findet jedes Jahr am Kirchweihmontag (dritter Montag im Monat) statt.

    Amt: Bürgerbüro

    Ansprechpartnerin:
    Anja Prange
    Telefon: 08334-605-16
    buergerbuero(at)bad-groenenbach.de

  • Herstellungsbeiträge zur Entwässerungs- und Wasserversorgungseinrichtung

    Kanalherstellungsbeitrag 
    pro qm Grundstücksfläche
    (nur bei Niederschlagswassereinleitung)
    2,45 €
    pro qm Geschossfläche10,51 €
    Wasserherstellungsbeitrag 
    pro qm Grundstücksfläche2,60 € zzgl. USt.
    pro qm Geschossfläche9,01 € zzgl. USt.

    Die jeweiligen Satzungen finden Sie unter Bürgerservice > Satzungen


    Ansprechpartner:
    Martin Piontek
    Telefon:  08334–605-34
    martin.piontek(at)bad-groenenbach.de

     

     

  • Hunde: Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit

    § 1 (1) Bei den folgenden Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhunde stets vermutet:

    • Pit–Bull
    • Bandog
    • American Staffordshire Terrier
    • Staffordshire Bullterrier
    • Tosa–Inu.

    (2) Bei den folgenden Rassen von Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhunde vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde für die einzelnen Hunde nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen:

    • Alano
    • American Bulldog
    • Bullmastiff
    • Bullterrier
    • Cane Corso
    • Dog Argentino
    • Dogue de Bordeaux
    • Fila Brasileiro
    • Mastiff
    • Mastin Espanol
    • Mastino Napoletano
    • Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
    • Perro de Presa Mallorquin
    • Rottweiler.

    Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen als den von Absatz 1 erfaßten Hunden.

    (3) Unabhängig hiervon kann sich die Eigenschaft eines Hundes als Kampfhund im Einzelfall aus seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität oder Gefährlichkeit ergeben.

    Amt: Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Ansprechpartnerin:
    Melanie Krach
    Telefon: 08334–605-24
    buergerbuero(at)bad-groenenbach.de

  • Heiraten

  • Hundesteuer

    Allgemein:

    Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer nach der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer des Marktes Bad Grönenbach. Die Steuerpflicht entsteht, wenn Ihr Hund in mehr als drei aufeinander folgende Kalendermonate gehalten wird.

    Wir bitten Sie, Ihren Hund unverzüglich nach Zuzug oder Anschaffung anzumelden. Dies können Sie online mit unten angehängtem Formular (Anmeldung eines Hundes) oder persönlich im Bürgerbüro des Rathauses Bad Grönenbach erledigen.

    Die aktuellen Steuersätze, sowie eventuelle Steuerermäßigungen oder Steuerbefreiungen entnehmen Sie bitte der Satzung.

    Endet die Hundehaltung bitten wir ebenfalls um Mitteilung.

    Gefährliche Hunde

    Siehe "Hunde: Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit"

    Formular:

    Anmeldung eines Hundes

     

    Amt: Bürgerbüro
    Telefon: 08334/605-13 / -16 / -24
    buergerbuero(at)bad-groenenbach.de

    Fragen zur Hundesteuer und Festsetzung der Hundesteuer richten Sie bitte an die Finanzverwaltung:

    Amt: Finanzverwaltung

    Ansprechpartner:
    Leila Begić
    Telefon: 08334-605-15

    leila.begic(at)bad-groenenbach.de

     

J

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K

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  • Kindergärten

    Siehe Leben in Bad Grönenbach/Familie und Kinder

    Amt: Hauptamt

    Ansprechpartnerin:
    Elke Schatz
    Telefon: 08334-605-17 (vormittags)
    elke.schatz(at)bad-groenenbach.de

  • Kinderreisepass

    Ausgestellte Kinderreisepässe laufen ab dem 01. Januar 2024 in jedem Fall aus. Eine Gültigkeitsverlängerung, eine Lichtbildaktualisierung oder andere Aktualisierungen sind ab dem 01. Januar 2024 unzulässig.

    Möchten Sie einen Personalausweis für Ihr Kind beantragen, dann kommen Sie persönlich (ab dem 6. Lebensjahr muss das Kind bei der Beantragung mit dabei sein) mit einem aktuellen Biometrischen-Passbild von Ihrem Kind vorbei, sowie mit der Zustimmungserklärung der erziehungsberechtigten Person(en) und wir beantragen einen Personalausweis. Der Personalausweis  ist 6 Jahre gültig und kostet 22,80 Euro.

    Möchten Sie einen Reisepass für Ihr Kind beantragen, dann kommen Sie persönlich (ab dem 6. Lebensjahr muss das Kind bei der Beantragung mit dabei sein) mit einem aktuellen Biometrischen-Passbild von Ihrem Kind vorbei, sowie mit der Zustimmungserklärung der erziehungsberechtigten Person(en) und wir beantragen einen Reisepass. Der Reisepass ist 6 Jahre gültig und kostet 37,50 Euro.

     

    Download:
    Zustimmungserklärung_Ausweis

    Amt: Bürgerbüro

    Ansprechpartnerin:
    Anja Prange
    Telefon: 08334-605-16
    buergerbuero(at)bad-groenenbach.de

  • Kirchenaustritt

    Wer in Bad Grönenbach wohnhaft ist und aus einer Kirche austreten möchte, muss dies beim Standesamt Bad Grönenbach persönlich erklären. Eine Begründung zum Austritt vor dem Standesbeamten/in ist nicht notwendig.

    Bitte bringen Sie hierzu Ihren Personalausweis bzw. Reisepass mit. Die Gebühr für eine Einzelperson beträgt 35,00 €, inkl. einer Bescheinigung. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats Ihres Kirchenaustritts.

    Amt: Standesamt

    Ansprechpartner:
    Melanie Krach
    Telefon: 08334–605-24
    standesamt(at)bad-groenenbach.de

    Robert Weidle
    Telefon: 08334–605-20​​​​​​​
    standesamt(at)bad-groenenbach.de

  • Kurbeitrag

    Laut Kurbeitragssatzung des Marktes Bad Grönenbach wird von jedem Gast durch den Vermieter Kurbeitrag erhoben und ist teilweise in den abgedruckten Preisen nicht enthalten. Diese Verpflichtung ist nicht davon abhängig, ob und in welchem Umfang Kureinrichtungen tatsächlich in Anspruch genommen werden. Dieser ist zweckgebunden und wird zum Beispiel zum Unterhalt der Grünanlagen, für das Wander –und Radwegenetz eingesetzt.

    Kurbeitrag je Aufenthalt:

    Für Einzelperson1,00 €
    Bei Familien für die erste Person1,00 €
    jede weitere Person1,00 €
    Kinder bis Vollendung des 18. Lebensjahres0,00 €
    Schwerbeschädigte (Behinderungsgrad mind. 80%) und eine Begleitperson je0,50 €
    Schwerbeschädigte (Behinderungsgrad 100 %) und eine Begleitperson je0,00 €

    Download:

    Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages - gültig ab 01.01.2020


    Amt: Kur- und Gästeinformation

    Ansprechpartnerin:
    Monika Link
    Telefon: 08334–605-33
    monika.link(at)bad-groenenbach.de
     

  • KFZ-Stellplatz

    Download:
    Stellplatzsatzung

    Amt: Bauamt

    Ansprechpartner:
    Rudolf Meinl
    Telefon: 08334–89534-73
    rudolf.meinl(at)bad-groenenbach.de

     

     

L

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M

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  • Marktnachrichten (Mitteilungsblatt)

    Der Redaktionsschluss für die monatliche Marktnachrichten-Ausgabe ist immer der 10. des Vormonats (ggf. Abweichungen möglich). Siehe die aktuelle Ausgabe.

    Wenn Sie eine Anzeige / Werbungsannonce aufgeben möchten, dann schicken Sie diese in Ihrer gewünschten Formatgröße fertig als PDF-Datei per E-Mail an marktnachrichten(at)bad-groenenbach.de.

    Die Bezahlung der Anzeige erfolgt per Rechnung.

    Wenn Sie eine Kleinanzeige aufgeben möchten (Wohnungs-, Mietgesuche, Verkäufe, sonstiges) kommen Sie im Bürgerbüro(EG) vorbei und wir nehmen diese gerne mit auf.

    Download:
    Anzeigenformate – Preise

    Amt: Bürgerbüro

    Ansprechpartnerin:
    Anja Prange
    Telefon: 08334–605-16
    marktnachrichten(at)bad-groenenbach.de

    Redaktion: Kathrin Göser

  • Marktwesen

    Die Märkte in Bad Grönenbach.

    Wochenmarkt
    Findet jeden Donnerstag von 08:00 - 12:00 Uhr auf dem Marktplatz statt.

    Pfingstmarkt
    Findet jedes Jahr am Pfingstmontag von 08:00 - 17:00 Uhr auf dem Marktplatz statt.

    Herbstmarkt
    Findet jedes Jahr am Kirchweihmontag (dritter Montag im Monat) von 08:00 - 17:00 Uhr auf dem Marktplatz statt.

    Amt: Bürgerbüro

    Ansprechpartnerin:
    Anja Prange
    Telefon: 08334-605-16
    buergerbuero(at)bad-groenenbach.de

  • Melderegisterauskunft

    Allgemeines

    Wenn Sie eine Person suchen so besteht die Möglichkeit, beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Bad Grönenbach eine Melderegisterauskunft zu beantragen. Wichtig hierfür ist jedoch, dass die gesuchte Person in Bad Grönenbach wohnt oder gewohnt hat.

    Einfache Melderegisterauskunft

    Können Sie über diese Person genügend Angaben machen, erhalten Sie eine entsprechende Auskunft über

    • Vor- und Familienname,
    • Doktorgrad,
    • derzeitige Anschriften und – sofern die Person verstorben ist – diese Tatsache

    Eine solche Auskunftserteilung ist nur möglich, wenn die Identität der Person eindeutig festgestellt werden kann und Sie erklären/bestätigen, die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden. Sollten auf Grund Ihrer Angaben (z. B. nur Vor- und Nachname) mehrere Personen die Suchkriterien erfüllen, ist eine Auskunft nicht möglich/zulässig.

    Eine Auskunft wird nur über aktuelle Namen und derzeitige Anschriften erteilt. Das bedeutet, wenn Sie nach der Wohnung einer von Ihnen gesuchten Person bei einer früher zuständigen Meldebehörde nachfragen, dass diese Ihnen auch eine Auskunft über die Wegzugsadresse gibt. Die Meldebehörde muss vor der Auskunftserteilung nicht bei der neuen Meldebehörde (Wegzugsadresse) nachfragen, ob die gesuchte Person dort noch wohnt. Bei mehreren Umzügen können deshalb im schriftlichen Verfahren mehrere Auskunftsersuchen notwendig sein, ehe Sie die aktuelle Anschrift einer Person erfahren.

    Keine Auskunft erhalten Sie über den Geburtsnamen, frühere Namen oder das Geburtsdatum.

    Amt: Bürgerbüro

    Ansprechpartnerin:
    Barbara Fricke
    Telefon: 08334–605-13
    buergerbuero(at)bad-groenenbach.de

  • Mittagsruhe

    Allgemeine Ruhezeiten in Bad Grönenbach

    Im Interesse einer guten Nachbarschaft bitten wir, alle ruhestörenden Haus- und Gartenarbeiten, z.B. Rasenmähen oder Sägen, nicht in der Mittagszeit von 13 – 15 Uhr vorzunehmen. Achten Sie bitte während dieser Zeit auch darauf, dass von Musikinstrumenten oder Radio-/CD-Geräten keine Lärmbelästigungen ausgehen. Die Nachtruhe ist von 22 Uhr bis 6 Uhr einzuhalten. In dem Zusammenhang wollen wir außerdem darauf hinweisen, dass das Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen von 20:00 bis 07:00 Uhr generell untersagt ist.

    Spezielle Ruhezeiten auf den Bolzplätzen

    Aus Rücksicht auf die Anwohner bitten wir die allgemeinen Ruhezeiten auf den Bolzplätzen in Bad Grönenbach, insbesondere abends und an Sonn- und Feiertagen einzuhalten. Nachfolgend die allgemeinen Ruhezeiten für die Bolzplätze in Bad Grönenbach:

    Werktags von 20.00 Uhr bis 08.00 Uhr
    Sonn-/Feiertags von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie von 20.00 Uhr bis 09.00 Uhr

    Spezielle Ruhezeiten bei den Glascontainern

    Aus Rücksicht auf die Anwohner bitten wir die allgemeinen Ruhezeiten für die Glascontainer in Bad Grönenbach, insbesondere abends und an Sonn- und Feiertagen einzuhalten. Nachfolgend die allgemeinen Ruhezeiten für die Glascontainer in Bad Grönenbach:

    Werktags - von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr
    Sonn-/Feiertags – ganztätig

    Amt: Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Ansprechpartnerin:
    Melanie Krach
    Telefon: 08334–605-24
    buergerbuero(at)bad-groenenbach.de

  • Mutterschaftsanerkennung

    Haben ein oder beide Elternteile zusätzlich zur deutschen Staatsangehörigkeit oder ausschließlich die italienische Staatsangehörigkeit, so ist eine zusätzliche Mutterschaftsanerkennung notwendig.

    Die Anerkennung der Mutterschaft muss öffentlich beurkundet werden. Eine persönliche Vorsprache der Mutter ist hierzu zwingend erforderlich. Ist die Mutter noch minderjährig, muss/müssen der/die gesetzl. Vertreter zusätzlich zustimmen.

    Amt: Standesamt

    Ansprechpartnerin:
    Melanie Krach
    Telefon: 08334–605-24
    standesamt(at)bad-groenenbach.de

    Robert Weidle
    Telefon: 08334–605-20
    standesamt(at)bad-groenenbach.de

  • Müllsäcke (Verkauf)

    Einzelne Müllsacke (Fassungsvermögen 40 – 60 Liter) können im Bürgerbüro gekauft werden. Diese legen Sie verschnürt neben Ihre Restmülltonne ab und diese werden bei der nächsten Restmülltonnenleerung mitgenommen. Ein Müllsack kostet 5,- €.

    Amt: Bürgerbüro

    Ansprechpartnerin:
    Anja Prange
    Telefon: 08334-605-16
    buergerbuero(at)bad-groenenbach.de

N

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P

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  • Parkerlaubnis für Schwerbehinderte

  • Parküberwachung

    Unsere Parküberwachung ist grundsätzlich auch in den Abendstunden tätig. Gerade unser Marktplatz wird häufig widerrechtlich als Parkplatz benutzt. Ebenfalls werden die drei auf 10 Stunden begrenzten Parkplätze kontrolliert, um Dauerparker zu vermeiden. Diese Parkplätze sind in der Marktstraße gegenüber des Ärztehauses, in der Kemptener Straße beim Pausenhof der Schule und in der Bahnhofstraße hinter der Sparkasse.

    Verkehrsregeln auf dem Marktplatz, in der Sonnen-, Kemptener und teilweise Ittelsburger Straße:

    • Parken ist nur auf den besonders gekennzeichneten Flächen bis zu 1 Stunde mit Benutzung der Parkscheibe erlaubt.
    • Ein- und Aussteigen, sowie Be- und Entladen sind im gesamten verkehrsberuhigten Bereich zulässig. Das Ein- und Aussteigen bzw. Be- und Entladen muss deutlich erkennbar sein.
    • Achtung! Auf dem Marktplatz, in der Sonnen-, Kemptener und teilweise Ittelsburger Straße gilt Schrittgeschwindigkeit (4 – 7 km/h)!

    Verkehrsregeln in der Marktstraße:

    Parken auf gekennzeichneten Flächen ist bis zu 1 Stunde mit Benutzung der Parkscheibe erlaubt.

    • Ein- und Aussteigen, sowie Be- und Entladen sind im gesamten Halteverbotsbereich zulässig. Das Ein- und Aussteigen bzw. Be- und Entladen muss deutlich erkennbar sein.
    • Höchstgeschwindigkeit 30 km/h (Tempo-30-Zone)

    Die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ist auch in allen anderen ausgewiesenen Tempo-30-Zonen in Bad Grönenbach einzuhalten.

    Verkehrsregeln auf den drei auf 10 Stunden begrenzten Parkplätzen:

    • Parken ist bis zu 10 Stunden mit Benutzung der Parkscheibe erlaubt.
    • Die Verwendung einer Parkscheibe gilt rund um die Uhr!

    Amt: Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Ansprechpartnerin:
    Melanie Krach
    Telefon: 08334–605-24
    buergerbuero(at)bad-groenenbach.de

  • Passwesen

    Siehe "Personalausweis"
    Siehe "Reisepass"
    Siehe "Kinderreisepass"
     

  • Personalausweis

    Wenn Sie einen Personalausweis beantragen möchten, kommen Sie persönlich mit einem aktuellen Biometrischen-Passbild (nicht älter als ein halbes Jahr) im Bürgerbüro vorbei und wir beantragen einen Personalausweis für Sie. Der Personalausweis für Personen unter 24 Jahre kostet 22,80 € und ist sechs Jahre gültig. Der Personalausweis für Personen über 24 Jahre kostet 37,00 €. Dieser Personalausweis ist zehn Jahre gültig. Bei der Beantragung ist bis zum sechtzehnten Lebensjahr die Zustimmungserklärung der erziehungsberechtigten Person(en) erforderlich.

    Für die Neubeantragung eines Personalausweises muss der Antragsteller / die Antragstellerin ab dem sechsten Lebensjahr persönlich zur Beantragung erscheinen.

    Download:
    Zustimmungserklärung_Ausweis

    Vollmacht_Abholung Ausweis

    Amt: Bürgerbüro

    Ansprechpartnerin:
    Anja Prange
    Telefon: 08334-605-16
    buergerbuero(at)bad-groenenbach.de

  • Pfingstmarkt

    Findet jedes Jahr am Pfingstmontag von 08:00 – 17:00 Uhr auf dem Marktplatz Areal statt.
    Die Einzelhändler haben von 10:00 – 15:00 Uhr ihre Geschäfte geöffnet.

    Amt: Bürgerbüro

    Ansprechpartnerin:
    Anja Prange
    Telefon: 08334-605-16
    buergerbuero(at)bad-groenenbach.de

  • Plakatierungen

    Immer wieder werden nicht genehmigte Plakate im Gemeindegebiet aufgehängt. Durch die Anzahl und Größe der Tafeln wird vor allem unser Ortsbild negativ beeinträchtigt. Besonders ärgerlich ist es, wenn die Tafeln Wochen nach der Veranstaltung immer noch hängen. Wir möchten deshalb alle Vereine und sonstigen Veranstalter darauf hinweisen, dass grundsätzlich für alle Plakatierungen im öffentlichen Bereich eine vorherige Erlaubnis des Ordnungsamtes benötigt wird. Bitte beachten Sie, dass nicht genehmigte Plakatierungen konsequent vom Bauhof entfernt und Ihnen die Kosten dafür in Rechnung gestellt werden.

    Amt: Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Ansprechpartnerin:
    Melanie Krach
    Telefon: 08334–605-24
    buergerbuero(at)bad-groenenbach.de

  • Prospektmaterial

    Prospektmaterial über das Kneippheilbad Bad Grönenbach können Sie kostenlos bei der Kur- und Gästeinformation anfordern.

    Amt: Kur- und Gästeinformation

    Ansprechpartnerin:
    Claudia Tober, Barbara Sommer
    Telefon: 08334–605-31
    gaesteinfo(at)bad-groenenbach.de

R

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  • Rentenangelegenheiten/-beratung

    Rentenangelegenheiten/-beratung

    Amt: Bürgerbüro

    Ansprechpartnerin:
    Anja Prange
    Telefon:  08334-605-16
    buergerbuero(at)bad-groenenbach.de
     

     

  • Rückschnitt von Hecken und Büschen

    Es kommt immer wieder vor dass an Kreuzungen, Einmündungen sowie Fuß- und Radwegen Behinderungen durch überhängende Äste und zu breit oder zu hoch wachsende Hecken bestehen.

    Auch Straßenlampen und Verkehrszeichen sind oft durch privates Grün zugewachsen. Sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Orientierung aller Verkehrsteilnehmer wird dadurch beeinträchtigt.

    Im Kreuzungsbereich von Straßen sind die „Sichtdreiecke“ von jeder Bepflanzung freizuhalten. Das Sichtdreieck beschreibt das Sichtfeld, welches ein Verkehrsteilnehmer zur Verfügung hat, wenn er von einer untergeordneten in eine übergeordnete Straße einbiegen möchte. Ist dieses Sichtdreieck z. B. durch eine Hecke nicht mehr überschaubar, wird das Einbiegen in die bevorrechtigte Straße gefährlich.

    In all diesen Fällen sollten Hecken, Bäume und Sträucher von den Grundstückseigentümern soweit zurückgeschnitten werden, dass sie keine Verkehrsteilnehmer gefährden. Auch abgestorbene Äste aus Bäumen müssen entfernt werden, damit beim Herunterfallen niemand verletzt werden kann.

    Zum Schutz vieler Vogelarten und ihrer Lebensräume ist es allerdings verboten, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören. Lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte sowie Maßnahmen (behördlich angeordnet oder zugelassen) zur Beseitigung verkehrsgefährdender Situationen bleiben von dieser Bestimmung unberührt.

    Sie als Grundstückseigentümer sind verkehrssicherungspflichtig und haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs Ihrer Begrünung entstehen können. Daher sollten Sie im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer folgende Hinweise beachten:

    • Schneiden Sie Hecken, Bäume und Sträucher an Straßen, Wegen und Plätzen rechtzeitig soweit zurück, dass alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert und ohne Gefahr nutzen können.

    • Beachten Sie das „Lichtraumprofil“ wenn Ihr Grundstück an die öffentliche Verkehrsfläche angrenzt. Die Anpflanzungen sollten bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht über Rad-/bzw. Gehwege ragen und an Straßen nicht bis zu einer Höhe von 4,50 m.

    • Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume an Straßeneinmündungen und Kreuzungen so weit zurück, dass sie nicht über Ihre Grundstücksgrenze hinausragen. Dann können Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen gar nicht erst entstehen. Achten Sie auch darauf, das Sichtdreieck freizuhalten.

    Datei zum Herunterladen: Heckenrückschnitt

    Amt: Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Ansprechpartner:
    Melanie Krach
    Telefon: 08334–605-24
    buergerbuero(at)bad-groenenbach.de

  • Reisepass

    Wenn Sie einen Reisepass beantragen möchten, kommen Sie persönlich mit einem aktuellen Biometrischen-Passbild (nicht älter als ein halbes Jahr) im Bürgerbüro vorbei und dort beantragen wir einen Reisepass für Sie. Den Reisepass gibt es ab dem 1. Lebensjahr. Dieser kostet < 24 Jahre 37,50 € und ist sechs Jahre gültig und > 24 Jahre 70,00 € und ist zehn Jahre gültig. Bei der Beantragung ist bis zum 18. Lebensjahr die Zustimmungserklärung der erziehungsberechtigten Person(en) erforderlich.

    Ab dem sechsten Lebensjahr muss das Kind bei der Beantragung persönlich mit dabei sein.

    Download:
    Zustimmungserklärung_Ausweis

    Vollmacht_Abholung Ausweis

    Amt: Bürgerbüro

    Ansprechpartnerin:
    Anja Prange
    Telefon: 08334-605-16
    buergerbuero(at)bad-groenenbach.de

S

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  • Sterbefälle

    Bei einem Sterbefall ist sofort ein Arzt zur Leichenschau zu verständigen. Die Anzeige aller Sterbefälle muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt erfolgen. Die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung und der Leichenschauschein müssen mitgebracht werden.

    Für die Beurkundung eines Sterbefalls benötigen wir normaler Weise die Geburtsurkunde des/der Verstorbenen, seine/ihre Heiratsurkunde sowie ggf. das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des Ehepartners.

    Amt: Standesamt

    Ansprechpartnerin:
    Melanie Krach
    Telefon: 08334–605-24
    standesamt(at)bad-groenenbach.de

    Robert Weidle
    Telefon: 08334–605-20
    standesamt(at)bad-groenenbach.de

  • Standesamt

    Sie finden das Standesamt im Rathaus Bad Grönenbach, Erdgeschoss/Bürgerbüro, Marktplatz 1.

    Amt: Standesamt

    Ansprechpartnerin:
    Melanie Krach
    Telefon: 08334–605-24
    standesamt(at)bad-groenenbach.de

    Leitung:
    Robert Weidle
    Telefon: 08334–605-20
    standesamt(at)bad-groenenbach.de

  • Sekretariat des Bürgermeisters

    Sekretariat (Vorzimmer) des 1. Bürgermeisters Bernhard Kerler.

    Amt: Hauptamt

    Ansprechpartnerin:
    Tabea Link, Uta Mendler, Bernhard Diez
    Telefon: 08334–605-21
    vorzimmer(at)bad-groenenbach.de

  • Schülerbeförderung

    Für Schüler der Sebastian-Kneipp-Grund- und Mittelschule, die in einem Ortsteil von Bad Grönenbach wohnen, wird die Schülerbeförderung von Seiten des Schulverbandes in Zusammenarbeit mit der Schule organisiert und bezahlt. Befördert werden Grundschüler, deren Schulweg länger als 2 km ist. Bei Mittelschülern ergibt sich die Beförderungspflicht erst ab einem Schulweg von mehr als 3 km.

    Bei Fragen zur Schülerbeförderung an weiterführenden Schulen wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Unterallgäu, Telefon: 08261-995-0 oder www.unterallgaeu.de

    Amt: Hauptamt

    Ansprechpartnerin:
    Elke Schatz
    Telefon: 08334–605-17 (vormittags)
    elke.schatz(at)bad-groenenbach.de

  • Schwerbehindertenausweis

    Einen Antrag auf Erstellung eines Schwerbehindertenausweises können Sie im Rathaus Bad Grönenbach – Bürgerbüro abholen. Bei Fragen zum Thema Schwerbehindertenausweis wenden Sie sich bitte an das Versorgungsamt Augsburg. Diese sind für die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises zuständig.

    Versorgungsamt Augsburg:
    Zentrum Bayern Familie und Soziales
    Versorgungsamt Augsburg • Region Schwaben
    Morellstraße 30
    86159 Augsburg

    Telefon: 0821–57091907
    Fax: 0821–57095000
    poststelle.schw(at)zbfs.bayern.de
    www.zbfs.bayern.de

  • Schulwesen/-angelegenheiten

  • Schadstoffmobil

    Das Schadstoffmobil kommt in regelmäßigen Abständen nach Bad Grönenbach. Die aktuellen Termine finden Sie in den Marktnachrichten. Seit 2019 hält das Schadstoffmobil  am Loipenparkplatz (Egg 7) an der Straße in Richtung Ziegelberg.

  • Saal- und Raumvermietung

    Sie können den Postsaal Bad Grönenbach sowie den Kursaal für private, gewerbliche oder Vereinszwecke mieten. Weitere Informationen zur Anmietung des Postsaals finden Sie unter www.postsaal-bad-groenenbach.de.

    Amt: Kur- und Gästeinformation

    Ansprechpartnerin:
    Monika Link
    Telefon: 08334–605-33
    info(at)postsaal-bad-groenenbach.de bzw. gaesteinfo(at)bad-groenenbach.de

  • Steuern

    Siehe "Grundsteuer"
    Siehe "Gewerbesteuer"
    Siehe "Hundesteuer"

  • Schneeräumung

    Im Folgenden finden Sie die Einsatzpläne für den gemeindlichen Winterdienst der Ortsteile Bad Grönenbach, Ziegelberg, Zell, Ittelsburg, Herbisried und für die Ortsverbindungen. Die farblichen Markierungen haben dabei folgende Bedeutung für die Dringlichkeit des Winterdienstes:

    MarkierungPrioritätBereich
    Rot 11alle stark befahrenen Straßen und Gefällstrecken
    Gelb 22Nebenstraßen
    Grün 33Wohnstraßen und Sackgassen sowie Wanderwege
    Blau Kreisstraßen, die vom Landkreis Unterallgäu geräumt werden

    Erläuterungen

    Rot

    Straßen werden ab einer Schneehöhe von ca. 3 cm je nach Wetterlage wiederholend geräumt und gestreut.

    Gelb

    Straßen werden ab einer Schneehöhe von ca. 3 cm geräumt. Nur Gefahrenstellen und Steigungen werden gestreut. Das Gleiche gilt bei extremer Glätte. Diese Straßen können schneebedeckt sein.

    Grün

    Straßen werden erst ab einer Schneehöhe von ca. 10 cm geräumt, aber nicht gestreut. Erst bei extremer Eisglätte wird gestreut.

    Wanderwege (Grün / Priorität 3)

    Diese Wege werden erst ab ca. 15 cm Schneehöhe geräumt. An schneereichen Tagen kann es vorkommen, dass Wanderwege nicht geräumt werden, da die Verkehrsstraßen vorrangig sind.

    Folgende Straßen / Wege werden nicht mehr geräumt:

    Schleifweg: Verbindungsstraßen Waldegg - Hueb (bis Kreuzung Kornhofer Weg)
    Post Fußweg: Memminger Str. - Gerberstraße
    Manneberg: Feldweg Brannholz

    Downloads:
    Winterdienst gesamtes Gebiet Gemeinde Bad Grönenbach
    Winterdienst Bad Grönenbach
    Winterdienst Gewerbegebiet BG-Thal
    Winterdienst OT Zell
    Winterdienst OT Ziegelberg
    Winterdienst OT Ittelsburg
    Winterdienst OT Herbisried

    Amt: Bauhof

    Ansprechpartner:
    Herbert Liebelt
    Telefon: 08334–259790
    bauhof(at)bad-groenenbach.com

    Bitte Schneeräumpflicht beachten

    Alle Anlieger an öffentlichen Straßen und Plätzen innerhalb von geschlossenen Ortslagen sind verpflichtet, die an ihrem Grundstück angrenzenden Gehbahnen oder ihr Grundstück mittelbar erschließenden öffentlichen Straßen in sicherem Zustand zu halten. Dies gilt sowohl für bebaute, wie auch für unbebaute Grundstücke. Wenn kein Gehweg vorhanden ist, ist auf der Fahrbahn ein 1 m breiter Streifen entlang des Grundstückes zu räumen. Ferner muss ein Gebäude, von dessen Dach Schnee auf eine öffentliche Straße fallen kann, mit entsprechenden Schneehaltevorrichtungen versehen sein. Die Gehbahnen sind an Werktagen spätestens ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr, von Schnee und Eis zu befreien und mit geeigneten Mitteln (z.B. Sand, Splitt) zu bestreuen. Die Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist. Eiszapfen über öffentlichen Straßen und Wegen müssen entfernt werden.

    Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass der geräumte Schnee ohne Zustimmung des Eigentümers nicht auf den Nachbargrundstücken abgeladen werden darf. Ebenfalls darf der geräumte Schnee nicht auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen abgelagert werden. Der geräumte Schnee muss auf dem eigenen Grundstück deponiert werden.

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  • Trinkwasserqualität

    Bei der Trinkwasseranalyse des Marktes Bad Grönenbach vom 12. September 2024 ergab sich ein einwandfreier Befund im Hinblick auf die Beschaffenheit des Trinkwassers. Die Trinkwasserhärte beträgt 19,8°dH (deutsche Härte) bzw. 3,50 mmol (Calciumcarbonat). Dies entspricht Härtebereich 3 (hart). Die weiteren Kenngrößen und Grenzwerte entnehmen Sie bitte dem Trinkwasserprüfbericht.

     

    TrinkWPrüfbericht2024-09

     

    Amt: Bauhof

     

    Ansprechpartner:
    Bauhofleiter Herbert Liebelt
    Telefon: 08334–259790
    bauhof(at)bad-groenenbach.com

U

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  • Ummelden, Wohnsitz

  • Übermittlungssperre

    Allgemeines

    Es besteht die Möglichkeit, der Weitergabe Ihrer Meldedaten zu widersprechen (Übermittlungssperren).
    Eine Angabe von Gründen ist hierbei jeweils nicht erforderlich.

    Welche Übermittlungssperren gibt es?

    1. Übermittlungssperre an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften

    Das Bundesmeldegesetz sieht vor, dass den Kirchen neben den Daten ihrer Mitglieder auch einige Grunddaten von Familienangehörigen der Mitglieder, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, übermittelt werden dürfen. Der betroffene Familienangehörige – nicht das Kirchenmitglied selbst – kann die Einrichtung einer Übermittlungssperre verlangen. Diese Übermittlungssperre gilt nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften übermittelt werden.

    1. Auskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen

    Im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen dürfen Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in den sechs der Stimmabgabe vorangehenden Monaten Auskunft über Namen, Anschrift, Doktorgrad von Gruppen von Wahlberechtigten erteilt werden, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Der Empfänger hat die Daten spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen. Diese Auskunft darf nur erteilt werden, wenn Sie nicht widersprochen haben.

    1. Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen

    Mandatsträgern, Parteien, Wählergruppen, Mitgliedern parlamentarischer Vertretungskörperschaften und Bewerbern für diese sowie Presse und Rundfunk darf eine Melderegisterauskunft über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern erteilt werden. Die Auskunft darf nur die dazu erforderlichen Daten (Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift) sowie Tag und Art des Jubiläums umfassen. Diese Auskunft darf nur erteilt werden, wenn Sie nicht widersprochen haben.

    1. Auskünfte an Adressbuchverlage

    Das Bundesmeldegesetz erlaubt eine Auskunft an Adressbuchverlage über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. Dieser Auskunftserteilung können Sie widersprechen.

    1. Datenübermittlungen an das Bundesamt für Wehrverwaltung

    Damit das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr über den freiwilligen Wehrdienst informieren kann, übermitteln die Meldebehörden jeweils zum 31. März eines jeden Jahres Angaben zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden (Familienname, Vorname und gegenwärtige Anschrift). Falls Sie keine Informationen durch das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr wünschen, können Sie der Datenweitergabe widersprechen.

    Gültigkeit: Übermittlungssperren gelten dauerhaft bis zum Widerruf

    Voraussetzung: kann persönlich oder schriftlich beantragt werden

    Gebühren: Gebührenfrei

    Download:
    Formular Antrag Auskunfts- und Übermittlungssperre

    Amt: Bürgerbüro

    Ansprechpartnerin:
    Barbara Fricke
    Telefon: 08334–605-13
    buergerbuero(at)bad-groenenbach.de

     

  • Urkunden

    Die Urkunden können schriftlich, telefonisch, per E-Mail, per Fax oder persönlich beantragt werden.

    Wer kann Urkunden beantragen (Mindestalter 16 Jahre):

    • Personen auf die sich der Eintrag bezieht
    • Ehegatten
    • Vorfahren und Abkömmlinge in gerader Linie
    • bei berechtigtem Interesse Geschwister
    • alternativ mit Vollmacht o. g. Personen

    Jede Urkunde kostet 12,00 €.

    Wo beantrage ich Urkunden:
    Grundsätzlich bei dem Standesamt, in dem das Ereignis (Geburt, Eheschließung oder Sterbefall) stattfand.

    Amt: Standesamt

    Ansprechpartner:
    Melanie Krach
    Telefon: 08334–605-24
    standesamt(at)bad-groenenbach.de

    Robert Weidle
    Telefon: 08334–605-20
    standesamt(at)bad-groenenbach.de

V

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  • Vorläufiger Personalausweis/Reisepass

    Vorläufiger Personalausweis

    Sie möchten einen vorläufigen Personalausweis beantragten, dann kommen Sie persönlich mit einem aktuellen biometrischen Passfoto (nicht älter als ein halbes Jahr) sowie mit Ihrem jetzigen Personalausweis im Bürgerbüro vorbei. Den vorläufigen Personalausweis gibt es ab dem 12. Lebensjahr. Er kostet 10,00 € und ist drei Monate ab Antragsdatum gültig. Den vorläufigen Personalausweis bekommen Sie gleich nach der Beantragung mit. Bei der Beantragung ist bis zum 16. Lebensjahr die Zustimmungserklärung der erziehungsberechtigten Person(en) erforderlich.

    Vorläufiger Reisepass

    Sie möchten einen vorläufigen Reisepass beantragen, dann kommen Sie persönlich mit einem aktuellen biometrischen Passfoto (nicht älter als ein halbes Jahr) sowie wenn vorhanden, mit Ihrem jetzigen Reisepass im Bürgerbüro vorbei und wir beantragen einen vorläufigen Reisepass für Sie. Dieser vorläufige Reisepass wird aber nur dann ausgestellt, wenn es keine anderen Möglichkeiten mehr gibt, d. h. wenn Sie in den nächsten 1 – 2 Tagen in das Ausland verreisen und der Express Reisepass (innerhalb 72 Stunden) auch zu spät ankommen würde. Den vorläufigen Reisepass gibt es ab dem 1. Lebensjahr. Er kostet 26,00 € und ist 1 Jahr gültig ab der Ausstellung. Den vorläufigen Reisepass bekommen Sie gleich nach der Beantragung ausgehändigt. Bei der Beantragung ist bis zum 18. Lebensjahr die Zustimmungserklärung der erziehungsberechtigten Person(en) erforderlich.

    Download:
    Zustimmungserklärung_Ausweis

    Vollmacht_Abholung Ausweis

    Amt: Bürgerbüro

    Ansprechpartnerin:
    Anja Prange
    Telefon: 08334-605-16
    buergerbuero(at)bad-groenenbach.de

  • Verkehrsrechtliche Anordnung (Aufbrüche)

    Wer im Auftrag öffentlicher Maßnahmenträger für ein Bauvorhaben auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen den Boden aufgraben, etwas lagern, aufstellen oder im Luftraum eine Leitung führen möchte, braucht eine Erlaubnis nach Verkehrsrecht, da der Straßenverkehr beeinträchtigt wird.

    Benötigte Unterlagen

    • Vollständig ausgefülltes Antragsformular (zum Download erhältlich)
    • Verkehrszeichenplan
    • Lageplan

    Download:
    Antrag verkehrsrechtliche Anordnung

    Amt: Bürgerbüro

    Ansprechpartnerin:
    Barbara Fricke
    Telefon: 08334–605-13
    buergerbuero(at)bad-groenenbach.de

  • Veranstaltungen: Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

    Amt: Bürgerbüro

    Ansprechpartnerin:
    Anja Prange
    Telefon: 08334-605-16
    buergerbuero(at)bad-groenenbach.de

  • Vaterschaftsanerkennung

    Ist der Vater des Kindes nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet, so muss die Vaterschaft anerkannt werden. Diese muss öffentlich beurkundet werden. Alle Beteiligten müssen hierzu persönlich vorsprechen. Für die Anerkennung der Vaterschaft ist immer die Zustimmung der Mutter erforderlich. Ist der Vater oder die Mutter noch minderjährig, muss/müssen der/die gesetzl. Vertreter zusätzlich zustimmen. Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt noch verheiratet, so ist eine Zustimmung des Noch-Ehemannes notwendig (Scheidungsantrag muss beim Familiengericht bereits anhängig sein). Die Vaterschaft für ein Kind kann vor oder nach der Geburt des Kindes anerkannt werden.

    Notwendige Unterlagen:

    • Gültiges Ausweisdokument
    • Geburtsurkunden von Mutter und Vater
    • Ggf. Scheidungsantrag
    • Ggf. Heiratsurkunde und Scheidungsurteil der Mutter

    Amt: Standesamt

    Ansprechpartner:
    Melanie Krach
    Telefon: 08334–605-24
    standesamt(at)bad-groenenbach.de

    Robert Weidle
    Telefon: 08334–605-20
    standesamt(at)bad-groenenbach.de

W

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  • Winterdienst

  • Wasser- und Kanalgebühren (Verbrauchsgebühren)

    Gebühren:

    Schmutzwassergebühren

    1,30 €/cbm

    Niederschlagswassergebühren

    0,15 €/Quadratmeter GAB

    Wassergebühren

    1,64 €/cbm zzgl. 7 % USt.

    Bei Fragen zur Abrechnung und bei einem Eigentümerwechsel wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner

    Amt: Finanzverwaltung

    Ansprechpartner:
    Leila Begić
    Telefon: 08334-605-15

    leila.begic(at)bad-groenenbach.de

     

  • Wochenmarkt

    Der Bad Grönenbacher Wochenmarkt findet jeden Donnerstag (außer an Feiertagen) von 08:00 - 12:00 Uhr auf dem Markplatz statt. 

    Unsere 12 Marktstände sind :

    • Regionaler Bienenhonig aus eigener Erzeugung von Fa. Deni aus Bad Grönenbach  
    • Fischspezialitäten von der Fischzucht Roglmeier aus Legau
    • Obst und Gemüse von Il Pomodoro aus Mindelheim
    • Kartoffeln aus Eigenanbau und Bodenseeäpfel vom Kartoffelhof Wipijewski aus Boos 
    • Kräuter, Gewürze und Tees von Gewürze Weber  aus Erkheim (jeden 1. Donnerstag im Monat)
    • Brot, Semmel, Baguette und vieles mehr von der Allgäuer Genussbäckerei aus Leutkirch - Urlau
    • saisonales Biogemüse vom Lohof aus  Mindelheim
    • Fleisch-/ Wurstwaren vom Bio-Schochenhof aus Ottobeuren
    • Plose Wasser von H.Albustin aus Buxach
    • verschiedene Käseprodukte (Käse, Aufstrich, etc.) von der Fa. Staiger aus Immenstadt
    • Feinkosthändler Ucar aus Durach

    ...alle Händlerinnen  und Händler freuen sich auf Ihren Besuch!

    Amt: Bürgerbüro

    Ansprechpartnerin:
    Anja Prange
    Telefon: 08334-605-16
    buergerbuero(at)bad-groenenbach.de

     

  • Wohnungsgeberbescheinigung

    Bestätigung des Wohnungsgebers/ Eigentümers über den Einzug. Wird bei der Wohnsitzan- bzw. ummeldung benötigt.

    Download:
    Formular Wohnungsgeber

    Amt: Bürgerbüro

    Ansprechpartnerin:
    Barbara Fricke
    Telefon: 08334–605-13
    buergerbuero(at)bad-groenenbach.de

  • Wohnsitz abmelden

    Wenn Sie innerhalb von Deutschland umziehen, brauchen Sie sich nicht abmelden. Dies erfolgt automatisch, wenn Sie Ihren neuen Wohnsitz anmelden.

    Eine Abmeldung ist nur bei Wegzug aus der Gemeinde Bad Grönenbach ins Ausland oder Wegfall eines Nebenwohnsitzes außerhalb Bad Grönenbachs erforderlich (hier gilt eine Frist von zwei Wochen nach Wegzug/Wegfall der Wohnung).

    Benötigte Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass

    Amt: Bürgerbüro

    Ansprechpartnerin:
    Barbara Fricke
    Telefon: 08334–605-13
    buergerbuero(at)bad-groenenbach.de

  • Wohnsitz an- und ummelden

    Wenn Sie nach Bad Grönenbach ziehen (auch als Zweit-/Nebenwohnsitz), müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden. Wenn Sie im Gemeindegebiet umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen ummelden.

    Voraussetzungen

    • An Ihrem vorherigen Wohnort müssen Sie sich nicht abmelden. Dies erfolgt automatisch, wenn Sie sich in Bad Grönenbach anmelden.
    • Bei mehreren Wohnungen in Deutschland: Sie müssen festlegen, wo Ihr Hauptwohnsitz ist.
    • Bei Anmeldung eines Nebenwohnsitzes: Die Anmeldung kann nur am Nebenwohnsitz, die Abmeldung hingegen nur am Hauptwohnsitz erfolgen.
    • Wenn Sie selbst verhindert sind: Die Anmeldung kann durch eine andere Person unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (Ausweisdokumente der umzumeldenden Personen, Vollmacht und Ausweis der bevollmächtigten Person) erfolgen.
    • Bei Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen, die gemeinsam zu- bzw. umziehen: können von nur einer der Personen (bei Familien - ein Elternteil) an- bzw. umgemeldet werden.
    • Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr: müssen von ihrem gesetzlichen Vertreter angemeldet werden. Wird die Wohnung eines Personensorgeberechtigten bezogen, genügt es, wenn dieser die Anmeldung vornimmt.

    Benötigte Unterlagen

    • Gültiges Ausweisdokument einer der meldepflichtigen Personen
    • Bestätigung des Wohnungsgebers/ Eigentümers über den Einzug.
    • Bei Zuzug aus dem Ausland: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Urkunden Kindern, etc.
    • ggf. Vollmacht, bei Anmeldung durch Dritte

    Download:
    Formular Wohnungsgeber

    Amt: Bürgerbüro

    Ansprechpartnerin:
    Barbara Fricke
    Telefon: 08334–605-13
    buergerbuero(at)bad-groenenbach.de

  • Wertstoffhof

    Öffnungszeiten:

    Montag: 15:00 bis 18:00 Uhr
    Mittwoch: 09:00 bis 12:00 Uhr
    Donnerstag: 16:00 bis 18:00 Uhr 
    Freitag: 13:00 bis 18:00 Uhr  
    Samstag: 09:00 bis 13:00 Uhr

    Adresse:

    Hauptstraße 62
    87787 Wolfertschwenden

    Der Wertstoffhof mit Kompostanlage Bad Grönenbach/Wolfertschwenden befindet sich an der Verbindungsstraße Wolfertschwenden-Woringen MN 22.

    Bei Fragen erreichen Sie die  Abfallwirtschaftsberatung des Landkreises unter Telefon (08261) 995-367 oder (08261) 995-467. Nähere Informationen finden Sie auch online unter

    https://www.landratsamt-unterallgaeu.de/buergerservice/abfallentsorgung

  • Wahlen

Z

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  • Zustimmungserklärung

    Wenn Sie für Ihr Kind einen Reisepass oder Personalausweis beantragen möchten, dann benötigen wir die Zustimmungserklärung der erziehungsberechtigten Person(en). Das Kind muss ab dem sechsten Lebensjahr bei der Beantragung mit dabei sein.

    Wenn Sie für Ihr Kind einen Personalausweis, vorläufigen Personalausweis beantragen möchten, dann benötigen wir die Zustimmungserklärung der erziehungsberechtigten Person(en). Die Zustimmungserklärung wird bis zum sechtzehnten Lebensjahr des Kindes benötigt. Das Kind muss ab dem sechsten Lebensjahr bei der Beantragung mit dabei sein.

    Wenn Sie für Ihr Kind einen Reisepass, vorläufigen Reisepass beantragen möchten, dann benötigen wir die Zustimmungserklärung der erziehungsberechtigten Person(en). Die Zustimmungserklärung wird bis zum achtzehnten. Lebensjahr des Kindes benötigt. Das Kind muss ab dem sechsten Lebensjahr bei der Beantragung mit dabei sein.

    Download:
    Zustimmungserklärung_Ausweis

    Amt: Bürgerbüro

    Ansprechpartnerin:
    Anja Prange
    Telefon: 08334-605-16
    buergerbuero(at)bad-groenenbach.de

  • Zweitwohnungssteuer

    In der Verwaltungsgemeinschaft Bad Grönenbach gibt es keine Zweitwohnsitzsteuer.

  • Zahlungsverkehr

    Bankverbindungen des Markt Bad Grönenbach

    Raiffeisenbank im Allgäuer Land
    IBAN: DE 50 7336 9264 0006 4015 46
    BIC: GENODEF1DTA

    Sparkasse Schwaben-Bodensee
    IBAN: DE 35 7315 0000 0310 3100 16
    BIC: BYLADEM1MLM

    Sie können alle gemeindlichen Abgaben auch bequem per Lastschriftverfahren bezahlen.
    Dazu müssen Sie der Verwaltungsgemeinschaft Bad Grönenbach ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Die entsprechenden Vordrucke finden Sie unter Formulare.

    Amt: Finanzverwaltung

    Ansprechpartnerin:
    Frau Rosemarie Albrecht und Stefanie Burkhardt
    Telefon: 08334-605-11
    rosemarie.albrecht(at)bad-groenenbach.de