Bürgerbegehren & Ratsbegehren
Information zum Bürgerbegehren und zum Ratsbegehren zur Frage der Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes, eines Drogeriemarktes und eines Discounters am östlichen Ortseingang gegenüber vom Feuerwehrhaus
Mit Beschluss vom 23. Mai 2023 hat der Gemeinderat entschieden, in die Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) zur Schaffung von Baurecht für die oben genannten Märkte einzusteigen (sog. Aufstellungsbeschluss). Beantragt wurden ein Lebensmittelmarkt und ein Discounter mit je 1600 m² Verkaufsfläche sowie ein Drogeriemarkt mit 800 m². Bei der Bauleitplanung geht es noch nicht um das eigentliche Bauvorhaben (Gestaltung, Form etc.) sondern um das grundsätzliche Baurecht. Hier werden die grundsätzlichen Fragen, wie z.B. die Zufahrt, Immissionen, Wasser-, Abwasseranschlüsse etc. geklärt. Mit einfachen Worten: Die Bauleitplanung macht aus der bisherigen Wiese Bauland. Fragen zur Gestaltung etc. werden erst im Zuge des Bauantrags geklärt.
Am 06.12.2023 wurden der Gemeinde von den Initiatoren einer gegen das Vorhaben gerichteten Bürgerinitiative eine ausreichende Zahl von Unterschriften für ein Bürgerbegehren übergeben.
Die Fragestellung lautet: „Sind Sie dafür, dass die Marktgemeinde Bad Grönenbach die derzeitigen Planungen zur Errichtung eines Nahversorgungszentrums auf den Flurnummern 715, 715/22, 715/23, 717, 717/5 und 718 einstellt und die Flächen stattdessen der landwirtschaftlichen Nutzung erhalten bleiben?“
Am 04.01.2024 hat der Gemeinderat das Bürgerbegehren für zulässig erklärt. Gleichzeitig hat der Gemeinderat beschlossen, dem Bürgerbegehren ein Ratsbegehren entgegenzusetzen.
Die Fragestellung des Ratsbegehrens lautet: „Sind Sie dafür, dass die Marktgemeinde Bad Grönenbach zur dauerhaften Sicherung ihrer Versorgungsfunktion ihre Bauleitplanung fortführt, um auf den Flurnummern 715, 715/22, 715/23, 717, 717/5 und 718 die Voraussetzungen für die Errichtung eines Nahversorgungszentrums mit Lebensmittelvollsortimenter, Lebensmitteldiscounter und Drogeriemarkt zu schaffen?“
Da es nun zwei konkurrierende Begehren gibt, die gleichzeitig zur Abstimmung gestellt werden und beide getrennt mit „ja“ oder „Nein“ beantwortet werden können, ist für den Fall, dass z.B. beide Begehren eine Mehrheit erhalten, eine sog. Stichfrage erforderlich, die dann eine Entscheidung herbeiführt.
Die Stichfrage soll lauten: "Werden die bei Bürger- bzw. Ratsbegehren zur Abstimmung gestellten Fragen jeweils mehrheitlich mit Ja oder mehrheitlich mit Nein beantwortet: Welche Entscheidung soll dann gelten? Stopp der Bauleitplanung oder Fortführung der Bauleitplanung?"
Der Gemeinderat hat am 04.01.2024 auch beschlossen, dass die Abstimmung als reine Briefwahlabstimmung stattfinden wird. Das heißt, dass alle Wahlberechtigten mit der Abstimmungsbenachrichtigung bereits ihre Abstimmungsunterlagen erhalten. Dies wird voraussichtlich Mitte März sein.
Als Wahltag ist Sonntag, der 14. April 2024 geplant.
In der April-Ausgabe der Marktnachrichten werden erneut Informationen zum Thema erscheinen.
Am 06.03.2024 fand eine Informationsveranstaltung im Postsaal in Bad Grönenbach statt.
(Pressebericht der Memminger Zeitung vom 08.03.2024).