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Bad Grönenbach | Marktplatz

Kur- und Gästeinformation Bad Grönenbach
Haus des Gastes
Telefon: 08334-60531
gaesteinfo(at)bad-groenenbach.de

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Amtliche Bekanntmachungen & Planauslegung

Bekanntmachung 4. Änderung Flächennutzungsplan für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Nahversorgungszentrum Bad Grönenbach"

Der Marktgemeinderat von Bad Grönenbach hat die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungaplanes "Nahversorgungszentrum Bad Grönenbach" in der Fassung vom 20.0.2025 am 20.05.2025 festgestellt. Mit Bescheid vom 13.06.2025 (AZ: 34.1.2-6100) hat das Landratsamt Unterallgäu diese Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung rechtswirksam.

Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit Innerortsbebauungsplan Ittelsburg

Der Marktgemeinderat Bad Grönenbach hat am 15.12.2020 beschlossen, im Innerortsbereich von Ittelsburg einen Bebauungsplan im Sinne von § 8 BauGB aufzustellen. Das Aufstellungsverfahren wird im Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Der Geltungsbereich ist der beigefügten Planzeichnung zu entnehmen. Der Marktgemeinderat Bad Grönenbach hat am 25.02.2025 einen 3. Entwurf dieses Bebauungsplanes gebilligt.

PDF-Dokumente dazu

Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan

Mit Bescheid vom 05.11.2019 hat das Landratsamt Unterallgäu die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Marktgemeinde Bad Grönenbach in der Fassung vom 23.10.2018 genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wurde am 21.11.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Neuaufstellung rechtswirksam.

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist eine grafische Plandarstellung des gesamten Gemeindegebietes, in dem die bestehenden und für die Zukunft erwünschten Bodennutzungen dargestellt sind.  Er regelt die städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde für einen Zeitraum von ca. 15 - 20 Jahren. Die Darstellung beschränkt sich dabei bewusst auf die Grundzüge der Bodennutzungen. Die Aussagen des Flächennutzungsplanes müssen durch nachfolgend aufzustellende Bebauungspläne konkretisiert werden. Der Landschaftsplan stellt den Beitrag von Naturschutz und Landschaftspflege zur Flächennutzungsplanung dar. Er ist ein Fachgutachten, das aufgrund der differenzierten Bestandsaufnahme Vorschläge für die örtlich erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege macht. Die Zielsetzung der Landschaftsplanung ist dabei auf die nachhaltige Sicherung der natürlichen Ressourcen (Wasser, Luft und Klima, Boden, Tiere und Pflanzen, Landschaft, Mensch, Kultur- und Sachgüter) und der Biodiversität sowie deren Vernetzung gerichtet.

PDF-Dokumente dazu